Portrait von Tino Sorge
Tino Sorge
CDU
98 %
45 / 46 Fragen beantwortet
Frage von Christian L. •

Frage an Tino Sorge von Christian L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Sorge,

werden Sie bei der Abstimmung über das Gesetz zur Abgeordnetenbestechung dem vorliegenden Entwurf in unveränderter Form zustimmen, wo doch selbst eine von Ihrer Fraktion geladene Strafverteidigerin für Korruptionsdelikte offen zugab, dass es aufgrund der Formulierung „im Auftrag oder auf Weisung“ wohl nie zu einer Verurteilung kommen wird? Werden Sie also Ihr "freies Mandat" nutzen, hier eine Änderung zu fordern, oder sich dem Fraktionszwang beugen, da der Gesetzestext von den Fraktionsspitzen der Großen Koalition längst beschlossen ist?

Portrait von Tino Sorge
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Leinhos,

vielen Dank für Ihre Frage zur Abgeordnetenbestechung.

Zunächst möchte ich betonen, dass ein gewählter Abgeordneter als Volksvertreter die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertritt. Das darf jedoch im Zusammenhang mit dem Tatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht zum Risiko für die Mandatsträger werden.

Abgeordnetenbestechung liegt nur vor, wenn ein Abgeordneter aufgrund seiner Handlungen einen ungerechtfertigten Vorteil erlangt. Dieser enge Zusammenhang ist wichtig, denn er macht deutlich, dass ein Mandatsträger sich nur dann strafbar macht, wenn er sich dem Interesse eines Auftrag-/Weisungsgebers unterwirft. Abgeordnetenbestechung liegt bereits vor, wenn der Abgeordnete dazu bereit ist, eine bestimmte Handlung (in Ausübung seines Mandats) vorzunehmen oder zu unterlassen.

Auch der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hält die Formulierung nach einer öffentlichen Anhörung für bestimmt genug. Da das Gesetz erst am 1. September 2014 in Kraft treten wird, gibt es in den nächsten Monaten gegebenenfalls noch die Möglichkeit, weitere Regelungen zu schaffen oder bestehende anzupassen. Nicht zuletzt möchte ich erwähnen, dass schon im Grundgesetz im Art. 38 festgehalten wurde, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden“ sind. Aus diesem Grund halte ich das Gesetz zur Abgeordnetenbestechung für ausgewogen.

Mit freundlichen Grüßen

Tino Sorge

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Tino Sorge
Tino Sorge
CDU