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Tina Winklmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Thomas S. •

Verschlimmbesserung ? Warum mit pauschalen Prozentsätzen für Bestandsrenten Erwerbsminderung neue Ungerechtigkeiten schaffen statt Neuberechnung nach jetzt geltendem Recht ? Warum noch 2 Jahre warten?

Da Herr Heil nie antwortet,auch an Sie: Warum nur eine teilweise Anpassung bei den Bestandsrentern mit „pauschalen“ Prozentsätzen (widerspricht den Rentenberechnungsgrundsätzen völlig),warum mit dem „Giesskannenprinzip“ innerhalb der Bestandsrentner neue Ungerechtigkeiten schaffen: mit Zurechnungszeit und individuellen Faktor Vergleichsbewertung (bei jedem Rentner abhängig von den geleisteten Zahlungen unterschiedlich hoch),werden Entgeltpunkte ermittelt. Dieser individuelle Faktor Vergleichsbewertung bleibt beim Giesskannenprinzip unberücksichtigt und schafft neue Ungerechtigkeiten innerhalb der Bestandsrentner und gegenüber Neuzugängen.
Wieso wird die Rentenhöhe bei den Bestandsrentnern nicht einfach mit den neuen Zurechnungszeiten neu ermittelt (das geht !!!, die ungerechte Anhebung der Zurechnungszeiten gem. § 253a SGB VI könnten Sie gleich mit verbessern), das wäre sozial gerecht !
Wird bis 2024 gewartet, damit noch möglichst viele Bestandsrentner vorher versterben ? Wie zynisch !

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wir sehen als Ampel-Koalition mit dem Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz in der Tat umfangreiche Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten vor. Rund drei Millionen Menschen mit kleinen Erwerbsminderungsrenten blieben in den letzten acht Jahren von der Großen Koalition unberücksichtigt. Dabei haben Personen, die vor 2018 in die Erwerbsminderungsrente gehen mussten, durchschnittlich nur gut 700 Euro pro Monat bezogen. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat stets gefordert, die erwerbsgeminderten Rentnerinnen und Rentner im Bestand durch einen pauschalen Zuschlag besserzustellen. Das macht jetzt das erste Rentengesetz der neuen Koalition mit Grüner Beteiligung. Es ist nicht nur ein Baustein zur Linderung von Armut, sondern auch ein Zeichen der Anerkennung: Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten konnte, hat eine ordentliche Rente verdient. Konkret bedeutet dies: Wer vor 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bezogen hat, erhält nun einen regelmäßigen Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent.

Die Unterstützung der Erwerbsminderungsrentner*innen über einen pauschalen Aufschlag statt auf dem Wege einer komplizierten Neuberechnung der Bestandsrenten halte ich für sachgerecht - überlasten wir die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung mit umfangreichen Einzelfallprüfungen, würden die Verbesserungen sehr spät bei den Rentnerinnen und Rentner ankommen. Zudem findet ja durchaus eine doppelte Differenzierung bei der Höhe des Zuschlags statt – nämlich erstens nach Umfang der bisher individuell erreichten Entgeltpunkte und zweitens nach dem Zeitpunkt des Rentenzugangs.

Im Gesetzgebungsverfahren werden wir Grüne uns dafür einsetzen, dass die Zahlungen möglichst frühzeitig erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Tina Winklmann, MdB

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