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Tina Winklmann
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Frage von Michael R. •

Sehr geehrte Frau Winklmann, unterstützen Sie den Antrag, die AFD vom BVerfG verbieten zu lassen?

Nach den Ereignissen in Thüringen und den Ausführungen im Buch "Es ist 5 vor 1933" von Philipp Ruch ist ein Parteiverbotsverfahren meines Erachtens dringend erforderlich. Die AFD inhaltlich zu stellen hat die letzten Jahre nicht geklappt, da viele Leute sie WEGEN ihrer rechtsextremen Inhalte wählen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage! 

Ich habe mir nicht leicht getan mit der Frage, welcher Weg der richtige ist, um gegen die Bedrohung, welche die AfD für unsere Demokratie darstellt, vorzugehen. Doch nach dem Sichten zahlreicher Expertenmeinungen bin ich zu dem Entschluss gekommen:

Ja, ich unterstütze den Antrag zur verfassungsgerichtlichen Prüfung der AfD. 

Die AfD ist schon seit längerem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz bundesweit als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft, auf Landesebene sind die Landesverbände der AfD in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextrem eingestuft. Es wird also Zeit, dass wir die Mittel unserer, nicht grundlos wehrhaften, Demokratie nutzen, um unsere politische Freiheit und unser demokratisches Deutschland zu schützen. 

Es ist mir wichtig zu betonen, dass wir als Abgeordnete selbstverständlich keine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit einer Partei fällen. Das obliegt allein dem Bundesverfassungsgericht. Dennoch tragen wir auch die Verantwortung für unser Land eine solche Prüfung vor dem obersten Organ der Justiz zu beantragen, wenn berechtigte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Partei bestehen.

Mehr Infos zu dem Antrag finden Sie unter: www.afd-prüfen.de

Mit freundlichen Grüßen,

Tina Winklmann 

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