Werden der neue Pandemievertrag/die Internationalen Gesundheitsvorschriften Regelungen enthalten, auf Basis derer die WHO Staaten verbindliche Vorgaben zu NPI im Falle von Pandemien machen kann?
Sehr geehrte Frau Rudolph,
können Sie die o.g. Frage bitte mit einem einfachen Ja/Nein beantworten? Unter NPI verstehe ich insbesondere Ausgangssperren, Kontaktsperren, Maskenpflicht, Social Distancing, Schulschließungen, Grenzschließungen, Reiseverbote, Impfnachweise als Voraussetzung für Mobilität und Kontakte zu Mitmenschen. Ihre Antwort vom 26.03.2024 ist leider nicht eindeutig, da Sie die Ebene des Zustandekommens des Pandemievertrags/der Internationalen Gesundheitsvorschriften mit daraus resultierenden Verpflichtungen vermischen. Zum Beispiel schreiben Sie, dass ein zukünftiger Pandemievertrag vom Bundestag bestätigt werden müsste. Dies schließt aber nicht aus, dass im Pandemievertrag solche Befugnisse für die WHO enthalten sein könnten. Es könnte ja bspw. der Fall sein, dass die SPD die WHO mit diesen Befugnissen ausstatten möchte.
Mit freundlichen Grüßen
B.C.
Sehr geehrter Herr C., Nein, der Pandemievertrag wird keine Vorschriften dieser Art enthalten. Die WHO ist kein gesetzgebendes Gremium und greift nicht in die Souveränität der Mitgliedsstaaten ein. Auch die SPD setzt sich nicht dafür ein, dieses Prinzip aufzuheben. Wofür wir uns als Bundesregierung einsetzen, ist eine auskömmliche und unabhängige Finanzierung der WHO. Dazu haben wir im vergangenen Jahr ein Gesetz auf den Weg gebracht. Mit freundlichen Grüßen, Tina Rudolph