Sehr geehrte Frau Rudolph, was spricht dagegen, das belgische Modell einer Inflationsausgleichzahlung für die Menschen im Nichttarifgebiet, die jahrelange Nullrunden haben, zu übernehmen?
Der Mindestlohn ist auch ein Eingriff in die Wirtschaft. Vor allem den Menschen in Ostdeutschland, mit den immer noch weit unter Durchschnitt liegenden Löhnen und Gehältern würde es helfen.
Wie finden Sie es, dass ein Bundestagsabgeordneter nach einer Legislaturperiode eine höhere Pension bekommt, ohne einen einzigen Cent einzuzahlen, als Millionen Rentner die jahrelang einzahlen?
MfG
U. K.
Das belgische Modell wird in Deutschland sowohl von den Arbeitgebern als auch von den Gewerkschaften abgelehnt, da es die Lohnfindung auf einen Automatismus reduziert und die Gefahr einer Lohn-Preis-Spirale birgt. Außer der allgemeinen Preisentwicklung bestimmen auch die Produktivität und andere Faktoren darüber, welcher Lohn gerecht ist. Außerhalb von Krisenzeiten birgt das belgische Modell kaum Vorteile für Arbeitnehmer. Zielgerichtete Maßnahmen, die durch die Entlastungspakete der Bundesregierung auf den Weg gebracht wurden, sind somit deutlich hilfreicher.
In Deutschland ist es lange und gute Tradition, dass über Löhne zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verhandelt wird. Dass viele Arbeitsnehmer in nicht-tarifgebundenen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, ist auch aus meiner Sicht ein Problem. Aus diesem Grund haben wir auch so lange und letzten Endes erfolgreich für die Anhebung des Mindestlohns gekämpft. Ein Lohn, der den Lebensunterhalt sichert und eine Rente über der Armutsgrenze bedeutet, darf nicht unterschritten werden. Nach zurückliegenden Berechnungen liegt dieser eben bei 12€, wobei uns bewusst ist, dass es im Zuge der Inflation schwer genug ist, damit über die Runden zu kommen. Wie es den Menschen gehen würde, wenn wir den Mindestlohn nicht deutlich angehoben hätten, und weiterhin viele Menschen Löhne von unter 10€ bezogen hätten, möchte ich mir gar nicht ausmalen.
Die Altersentschädigung ist Bestandteil der Entschädigung, die den Abgeordneten nach dem Grundgesetz zusteht. Sie soll die Unabhängigkeit der Parlamentarier sichern. Die Altersentschädigung schließt die Lücke in der Altersversorgung, die für Abgeordnete dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind und dafür auf eine andere, eine Altersversorgung begründende Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichten müssen. Aus meiner Sicht wäre es aber tatsächlich sehr viel fairer, wenn Abgeordnete, Beamte usw. auch in die allgemeine Rentenkasse einzahlen würden.