(...) Es gibt unterschiedliche Ursachen dafür, ob und wie lange Sendungen als Video in der Mediathek der öffentlich-rechtlichen Sender wie z.B. dem ZDF angeboten werden können: Zum einen geht es um Bild- und Musik- und Lizenzrechte, die die Sender aushandeln, zum anderen schreibt der Rundfunkstaatsvertrag bestimmte Zeiten für Sendungen je nach Genre vor. Viele Sendungen stehen bis zu 7 Tage nach der Ausstrahlung in den Mediatheken zur Verfügung. (...)
(...) Im Koalitionsvertrag gaben wir klar festgeschrieben, dass wir eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, mithilfe derer vom Nutzer hochgeladene Inhalte gefiltert werden sollen, für unverhältnismäßig halten und daher ablehnen. (...)
(...) Wenn Sie Mitglied der SPD sind, sollten Sie bereits Ihre Unterlagen von Ihrem Ortsverein erhalten haben, also von den Sozialdemokraten, mit denen Sie sich dort, wo Sie wohnen, direkt engagieren können. Der einfachste und direkteste Weg ist aus meiner Sicht der persönliche Weg gemeinsam mit den Genossen und Genossinnen an den Mitgliedersitzungen und –stammtischen teilzunehmen, gemeinsam über Politik zu diskutieren, Veranstaltungen für die Bürger vor Ort zu planen und durchzuführen und vieles mehr. (...)
(...) Daran halten wir fest. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Suche nach einem sicheren Endlager sowie Rückbau der Anlagen zügig umzusetzen. (...)
(...) Ist der Betroffene damit nicht einverstanden, kann er gerne selbst beweisen, dass er doch jünger ist – etwa durch eine Handwurzeluntersuchung. Die Beweispflicht liegt dann also bei den Flüchtlingen, nicht beim Staat. In Hamburg funktioniert das reibungslos.“ Es ist Bewegung in dieser Frage. (...)
(...) Der Verdienstorden wird an Frauen und Männer für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen verliehen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, z.B. auch Verdienste im sozialen, karikativen und mitmenschlichen Bereich. Es sind Verdienste, die in der Regel unter Zurückstellung der eigenen Interessen über einen längeren Zeitraum mit erheblichem Einsatz erbracht wurden. Nach den allgemeinen Grundsätzen der Ausführungen des Ordensstatuts genügen für die Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland die normale Pflichterfüllung am Arbeitsplatz oder die bloße Übernahme eines Ehrenamtes beispielsweise nicht. (...)