Timon Gremmels
Timon Gremmels
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Timon Gremmels zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Milan W. •

Frage an Timon Gremmels von Milan W. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Gremmels,

ich richte diese Frage an Sie, weil sie der Gewinner meines Wahlkreises sind.

In der ZDF-Mediathek werden alle Inhalte nach spätestens nach einem Jahr gelöscht. Meine Recherchen haben ergeben, dass dies im Rundfunkstaatsvertrag (§ 11 d) so geregelt ist. Aber warum?

Wenn man sich beispielsweise als GEZ zahlender Bürger die ersten Folgen der Comedyserie Sketch History ansehen möchte, dann muss er sie zuerst z.B. auf Amazon für viel Geld erwerben. Sollte der Bürger nicht das Recht haben, sich die zum Teil von ihm bezahlten Inhalte unbegrenzt anzusehen? Ich verstehe nicht was es für einen Unterschied es macht, ob die Inhalte nach einem Jahr, nach fünf Jahren, oder gar nicht gelöscht werden. Wer profitiert denn von der Löschung der Inhalte? Verständlich wäre dies zumindest noch, wenn der Gewinn aus dem Vertrieb der in der Mediathek gelöschten Inhalte wichtig für die Rundfunkanstalt wäre. Aber wie ist das mit Inhalten, die nicht verkauft werden?

Ich hoffe, dass sie mir den Nutzen dieses Gesetztes etwas näher bringen können und bedanke mich im voraus.

Hochachtungsvoll

M. W.

Timon Gremmels
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage, die Sie mir über abgeordnetenwatch gestellt haben.

Es gibt unterschiedliche Ursachen dafür, ob und wie lange Sendungen als Video in der Mediathek der öffentlich-rechtlichen Sender wie z.B. dem ZDF angeboten werden können: Zum einen geht es um Bild- und Musik- und Lizenzrechte, die die Sender aushandeln, zum anderen schreibt der Rundfunkstaatsvertrag bestimmte Zeiten für Sendungen je nach Genre vor. Viele Sendungen stehen bis zu 7 Tage nach der Ausstrahlung in den Mediatheken zur Verfügung. Tägliche Serien sind maximal 30 Tage online, Dokumentationen dürfen bis zu 12 Monate, kulturelle Beiträge bis zu 5 Jahre online bleiben.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich schon lange dafür eingesetzt, dass diese sogenannte „7-Tage-Regel“ (gesetzliche Verweilfristen in den Mediatheken) abgeschafft wird, weil sie nicht mehr zeitgemäß ist. Deshalb sind wir froh, dass sich die Länder nun auf eine Reform des sogenannten Telemedienauftrags geeinigt haben. Das bedeutet: in Zukunft werden Angebote über die Mediatheken länger verfügbar sein.

Für uns bleibt allerdings wichtig, dass die Kulturschaffenden und Kreative wie z.B. die Schauspielerinnen und Schauspieler weiterhin fair vergütet werden, auch wenn die Sendungen künftig länger in den Mediatheken von ARD und ZDF bleiben dürfen. Denn durch die Lizenzen mit den Sendern und der weiteren Vermarktung etwa durch den Vertrieb auf dem freien Markt (z.B. bei Amazon, wie Sie auch selbst schreiben) wird ihre Arbeit finanziert.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bietet ein Programm für alle an. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch in seinem aktuellen Reformprozess, denn er stellt Meinungsfreiheit und -vielfalt sicher und trägt damit zu einem funktionierenden demokratischen Gemeinwesen bei.

Mit freundlichen Grüßen

Timon Gremmels, MdB