Timon Gremmels
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Frage von Alexander K. •

Wie möchten Sie die Ambitionslücke im Klimaschutzgesetz schließen (zwischen erlaubtem THG Ausstoß bis 2045 und Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze des Pariser Abkommens bis 2030)?

Sehr geehrter Herr Gremmels,

nach der Sommerpause soll der Bundestag noch über die Entkernung des Klimaschutzgesetzes abstimmen. In der neuen Vorlage geht es u.a. um die Aufhebung der jährlichen Sektorenziele.
Wie soll Ihrer Meinung nach das 1,5 Grad Limit von Paris, dem Ihre Partei ja auch zugestimmt hat, eingehalten werden, wenn

a) das künftige KSG noch weicher formuliert wird als das aktuelle KSG
und
b) das aktuelle KSG schon nicht ausreicht, weil es noch bis 2045 erlaubt Treibhausgase auszustoßen, während wir die maximalen 1,5 Grad wahrscheinlich bis 2030 überschreiten werden?

https://www.mcc-berlin.net/forschung/co2-budget.

Timon Gremmels
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Klimaschutzgesetz.

Zu Ihrer ersten Frage unter a):

Es war die SPD, die gegen harten Widerstand der Union in der letzten Legislaturperiode ein Klimaschutzgesetz erkämpft hat. Für dieses Gesetz werden wir auch weiterhin eintreten.

Entgegen der vielfach erhobenen Behauptung, die Sektorziele würden abgeschafft werden, haben wir ihre Beibehaltung vereinbart. Wir müssen aber anerkennen, dass die Pflicht bei Zielverfehlung jährlich neue Programme in einzelnen Sektoren aufzulegen, nicht automatisch zur Einhaltung unserer Klimaziele führt. Insbesondere im Gebäude- und Verkehrsbereich sind neben kurzfristigen Maßnahmen insbesondere auch mehrjährige Programme erforderlich, die erst im Laufe der Jahre ihre Wirkung entfalten können. Deshalb wollen wir das Klimaschutzgesetz weiterentwickeln und besser machen.

Künftig muss die Bundesregierung aber bereits im ersten Jahr einer Legislaturperiode ein umfassendes sektorübergreifendes Klimaschutzprogramm beschließen. Grundlage bleibt wie bisher ein jährliches Monitoring der Emissionsentwicklung für die einzelnen Sektoren. Um besser als bisher überprüfen zu können, ob wir uns auf dem richtigen Kurs zur Erreichung der Klimaziele befinden, betrachten wir in Zukunft nicht nur die Vorjahresemissionen, sondern auch die Prognose für die zukünftige Emissionsentwicklung. Das bedeutet: Mit den Emissionsdaten des Vorjahres wird in Zukunft auch die prognostizierte Emissionsentwicklung für die Jahre bis 2030 und mit Blick auf 2035, 2040 und 2045 dargestellt. Es wird für jeden Sektor geprüft, ob die CO2-Minderung ausreicht, um die Ziele zu erreichen.

Wenn das Gesamtziel aller Sektoren künftig zwei Jahre in Folge überschritten wird, ist die Bundesregierung verpflichtet, Maßnahmen zu beschließen, die sicherstellen, dass das Klimaziel für 2030 erreicht wird. Dazu müssen weiterhin gerade jene Sektoren beitragen, die Ziele verfehlen. Klimaschutz wird damit zu einer echten Querschnittsaufgabe der Bundesregierung. Damit sich sowohl einzelne Ministerien als auch die gesamte Bundesregierung zukünftig nicht aus der Verantwortung schleichen, kommt es uns hierbei auf eine hohe Verbindlichkeit an.

Ich kann Ihnen versichern, dass wir bei dem nun anstehenden Gesetzgebungsverfahren genau darauf achten werden, dass das von uns auf den Weg gebrachte Klimaschutzgesetz nicht verwässert, sondern sogar besser als bisher wird.

Zu Ihrer zweiten Frage unter b):

Nach wie vor bewerten wir die COPs der UN-Klimarahmenkonvention UNFCCC als zentrale Plattform für eine international abgestimmte Klimapolitik. Der UNFCCC-Prozess ist entscheidend, um die Leitplanken des Handelns und den Konsens über die nötigsten Schritte festzulegen, um Lösungen zur Bewältigung der Klimakrise international zu vereinbaren. Dabei hat für uns die Erreichung des 1,5 Grad Ziels oberste Priorität.

Wir erkennen die Notwendigkeit an, besonders den ärmsten und verletzlichsten Staaten und Gesellschaften bei ihren Anpassungsmaßnahmen sowie der Bewältigung von klimabedingten Schäden und Verlusten beizustehen. Wir begrüßen daher den bei der COP27 verabschiedeten Entschluss, Finanzierungsinstrumente für klimabedingte Schäden und Verluste einzurichten und setzen uns auf internationaler Ebene dafür ein, dass diese auch operationalisiert werden und ausgestattet mit ausreichend Finanzmitteln ihre Arbeit aufnehmen können. Finanzierungszusagen müssen nicht nur hier, sondern allgemein auch mit Blick auf weitere Anpassungsmaßnahmen gemacht und eingehalten werden. Die Bundesregierung hat hier eine internationale Vorreiterrolle übernommen. Bereits 2021 hat sie rund 2,75 Milliarden Euro für Minderungs- und etwa 2,59 Milliarden Euro für Anpassungsmaßnahmen bereitgestellt. Bei weiteren Finanzierungszusagen setzten wir uns dafür ein, dass gerade die  vulnerabelsten und ärmsten Länder im Umgang mit klimabedingten Schäden und Verlusten unterstützt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Timon Gremmels MdB