Wie kann das Recht auf Bildung mit sehr hohen Erfolgsquoten von Kanzleien bei Studienplatzklage im Medizinstudium vereinbar sein?Wonach sollten laut ihnen Unis Studenten in höhere Semester auswählen?
Hallo Herr Gremmels
Ich habe 2 Jahre im Ausland studiert und damit im Sommer 23 ein in Deutschland anerkanntes Physikum abgeschlossen. Seit dem 2. Semester versuche ich durch reguläre Bewerbung an allen deutschen Unis zurück nach Deutschland zu wechseln. Die Bewerbungen sind jedes mal aufwendig, mit Kosten verbunden und die Chance auf einen Studienplatz sehr gering aufgrund der Bewerberzahl. Gleichzeitig können Kanzleien, die sich auf Studienplatz-Klagen spezialisieren mit Erfolgsquoten im sehr hohen 2-stelligen% Bereich werben. Diese erklagten Plätze stehen dann natürlich nicht im regulären Bewerbungspool zur Verfügung. Solche Klagen sind mit hohen Kosten im Bereich von mehreren Tausend Euro verbunden. Ich frage mich, wie dies mit dem Recht auf Bildung vereinbar ist, wenn ein realistischer Weg in Studium fast nur durch einen Anwalt und den damit verbundenen Kosten ist?
Welche Kriterien finden sie bei Bewerberranglisten am wichtigsten? Abinoten, Uninoten, Ausbildung/FSJ,...?
Sehr geehrter Herr B.,
ich bedauere Ihre bisherige Erfolglosigkeit in Bezug auf die Fortführung Ihres Medizinstudiums an einer deutschen Universität. Das Recht auf Bildung nach Art. 14 unseres Grundgesetzes ist ein elementarer Bestandteil unserer freiheitlichen Demokratie, für das ich mich fortwährend einsetze. Auch das Wissenschaftsjahr 2024 des Bundesbildungsministeriums steht unter dem Motto "Freiheit".
Im Jahr 2019 hat der Bund auf die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichtes reagiert, nach dem die Studienplatzvergabe von Medizinstudienplätzen als teilweise verfassungswidrig eingestuft wurde. Die konkreten Maßnahmen fielen dabei in die Hände der Länder, die für das Feld der Bildung zuständig sind. Explizit wurde beschlossen, dass Hochschulen bestimmte Kontingente an Studierende notenunabhängig bestimmen. Wartesemester wurden außerdem durch die Einführung der Eignungsquote drastisch reduziert. So setzt sich der Auswahlmechanismus an vielen Universitäten mittlerweile aus verschiedenen Quoten zu Abiturnoten, Auswahlverfahren und Eignungsquoten zusammen. In letzteren werden u.a. auch Vorbedingungen, Abschlüsse und berufliche Tätigkeiten berücksichtigt. Die größte Chance auf einen Medizinstudienplatz besteht derzeit über die Auswahlverfahren an Hochschulen, die mit einer durchschnittlichen Quote von 60% vergeben werden. Die Quoten über die Abiturnote sind mit ca. 30% auf Platz zwei. Jene Priorisierungen sind immer noch diskussionsbedürftig und in Einzelfällen nicht immer gerecht. Die SPD setzt sich dafür ein, dass die derzeitigen Regelungen permanent reflektiert werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Timon Gremmels, MdB