Timon Gremmels
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Frage von Daniel K. •

Was unternimmt die SPD, damit Kinder in Deutschland von beiden Elternteilen paritätisch erzogen und betreut werden können? Wann unterstützen Sie das Wechselmodell?

Sehr geehrter Herr Gremmels,
immer wieder geistert das Gespenst durch den öffentlichen Diskurs, Väter würden sich angeblich nicht ausreichend in die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder einbringen wollen. Gleichzeitig erschwert das gegenwärtige Familienrecht, dass es zur paritätischen Aufteilung der Betreuung der Kinder kommt. Noch immer wird das Kind in Loyalitätskonflikte zu seinen Eltern gedrängt. Längst ist bekannt, wie wichtig es für Kinder ist, dass ihm beide Elternteile zur Verfügung stehen. Immer mehr Väter wollen sich einbringen, aber die Rechtsprechung erschwert das. Viele Fälle, in denen Mütter den Kindern den Umgang mit ihren Vätern systematisch erschweren sind bekannt. Gleichzeitig tappen Mütter auf diese Weise in die vielfach kritisierte Falle der Alleinerziehenden. Wann wird die SPD hier progressiv aktiv werden und das Wechselmodell als Standardmodell für die Betreuung von Kindern nach der Trennung der Eltern unterstützen?

Timon Gremmels
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

In der letzten Legislaturperiode hat der Bundestag den Antrag der FDP zur Festschreibung des familienrechtlichen Wechselmodells als gesetzlichen Regelfall abgelehnt. (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw20-de-familienrecht-840238)

In einem Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion (https://www.spdfraktion.de/presse/statements/unterhaltsrecht-hoehe-zeit) heißt es: "Jede Familie ist anders, jede Trennung individuell, weshalb es auch im Recht kein alleingültiges Modell mehr geben kann". Mit anderen Worten: Eine Pflicht zur Anordnung eines bestimmten Modells lehnt die SPD ab. Die Entscheidung, ob Residenzmodell oder Wechselmodell, liegt in der freien Entscheidung beider Elternteile und der Gerichte, die immer betonen, dass das Kindeswohl an erster Stelle stehen muss. Zudem ist nach aktueller Rechtslage und nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) von 2017 eine gerichtliche Umgangsregelung gesetzlich nicht ausgeschlossen. Die Ampelkoalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag (S. 102 https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/koalitionsvertrag-2021-1990800) darauf geeinigt, dass das Wechselmodell in den Mittelpunkt gestellt wird.

Das Wechselmodell soll nach Auffassung der SPD-Bundestagsfraktion gesetzlich normiert und das Unterhaltsrecht reformiert werden. Uns Sozialdemokraten geht es weiter darum mit den geplanten Änderungen mehr Rechtssicherheit und eindeutige Vereinfachungen im Alltag eines gelebten Wechselmodells zu erzielen. Für uns Sozialdemokraten sollte das Wechselmodell nicht das gesetzliche Leitbild sein. Es muss vielmehr individuell entschieden werden, welches Betreuungsmodell dem Kindeswohl am besten entspricht.

Mit einem Gesetzentwurf wird Anfang 2024 gerechnet, sodass das Vorhaben im 3. Quartal 2024 im Bundestag abgeschlossen werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen,

Timon Gremmels, MdB