Timon Gremmels
Timon Gremmels
SPD
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Frage von Frank B. •

Guten Tag Herr Gremmels, Ergänzungsfrage, zum Thema. Welche Schritte unternehmen Sie, um diese Ungleichbehandlung bei der Umsatzsteuer für Heizenergie abzustellen?

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort zu meiner letzten Frage. Leider ist Ihre Antwort meines Erachtens noch unvollständig.

Sie geben an, dass der Preisanstieg beim Erdgas um ein Vielfaches höher war als bei Öl und Pellets. Das ist für mich nicht nachvollziehbar siehe Quelle: https://www.kesselheld.de/gaspreisentwicklung/. Demnach sind Öl und Pellets stärker gestiegen als Gas.

Eine höhere Dringlichkeit bei Gas- als bei Ölkunden ist nicht ersichtlich. Gaskunden habe Vorbereitungszeiten durch Abschlagszahlung und nachgängige Abrechnung. Ölkunden müssen unmittelbar und sofort den vollen Betrag in ganzer Höhe bezahlen.

Seit 1. Oktober 2022 gilt rückwirkend die Steuersenkung auf Gas. Wann kommt der Härtefallfond und wird der auch rückwirkend gelten? Was soll Härtefall bedeuten? Bei Gas wird jeder Kunde bedacht, unabhängig von Härtefällen. Sollen für die anderen Energieträger nur einkommensschwache Kunden berücksichtigt werden? Wo ist der Gleichbehandlungsgrundsatz geblieben?

 Freundliche Grüße F. B.

Timon Gremmels
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre erneute Frage.

Der Härtefallfonds soll wie die Gaspreisbremse möglichst früh im 1. Quartal 2023 in Kraft treten. Die genauen Bedingungen für den Härtefallfonds werden derzeit vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet.

Bei einem Vergleich von Gasheizung und Ölheizung muss beachtet werden, dass Nutzer von Ölheizungen sich mit dem Ölbedarf auch zu Zeiten eindecken können, in denen der Ölpreis niedriger ist, während bei der Nutzung einer Gasheizung ein Vertrag bei einem Anbieter notwendig ist und hier monatlich die festgelegten Kosten gezahlt werden müssen.

Sie können sicher sein: Wir behalten auch die Bürgerinnen und Bürger, die mit Öl heizen im Blick.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Timon Gremmels, MdB