Frage an Timon Gremmels von Yannil K. bezüglich Gesundheit
Herr Gremmels,
aufgrund der Corona Pandemie und die damit Verbundenen Ausgaben wären Steuereinnahmen zur Entlastung der Bürger*innen und zum besseren Investment in Digitalisierung von Behörden und Schulen ein wichtiger Punkt.
Eines der Vorteile einer regulierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene ist neben dem Jugendschutz nicht nur eine Entlastung der Polizei und der Gerichte (das spart Kosten) sondern auch durch eine mögliche Besteuerung sowie der Schaffung von Arbeitsplätzen.
Wäre mit Ihnen im Bundestag an eine solche Möglichkeit Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zu generieren zu denken?
Wie stehen Sie zu diesem Thema?
Sehr geehrter Herr Kropf,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach der Zulassung von Cannabis als Medizin bestimmt weiterhin in der Drogenpolitik insgesamt die Frage des Umgangs mit Cannabis die politischen Debatten. Angestoßen von Staatsrechtsprofessoren, die die negativen Wirkungen des deutschen Betäubungsmittelrechts klar benennen, begann 2014 eine erneute Diskussion über den Umgang mit Cannabiskonsum, die bis heute anhält. Insbesondere die derzeitige Kriminalisierung der Konsument*innen macht die Schwäche der bisherigen Cannabispolitik aus. Weder Verbot noch Strafverfolgung führten bis heute zum Rückgang des Cannabiskonsums. Die repressiven Maßnahmen führen dazu, dass Menschen gesellschaftlich stigmatisiert und durch soziale Ausgrenzung vielfach nicht erreicht werden können. Die Verbotspolitik bindet darüber hinaus enorme finanzielle und personelle Ressourcen, die an anderer Stelle bei Justiz und Polizei fehlen. Die SPD nahe Friedrich-Ebert-Stiftung hat in einem Papier formuliert, dass der Versuch einer regulierten Abgabe an Erwachsene, das Zurückdrängen des Schwarzmarktes und die Verbesserung des Jugend- und Verbraucherschutzes bewirkt und eine bessere Präventionsarbeit ermöglicht.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits im Februar letzten Jahres eine Abkehr von der bisherigen Cannabis-Verbotspolitik in Deutschland beschlossen. In einem Positionspapier (https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/positionspapier-cannabis-neue-wege-gehen-20200211.pdf) fordert die SPD-Bundestagsfraktion, dass künftig der Besitz kleiner Mengen Cannabis zum Eigengebrauch nicht mehr strafrechtlich verfolgt, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit behandelt werden soll. Damit wird letztlich auch der Konsum entkriminalisiert. Zudem sollen Modellprojekte ermöglicht werden, in denen die legale und regulierte Abgabe von Cannabis an Konsumentinnen und Konsumenten erprobt werden soll.
In Modellprojekten soll Kommunen der Weg zu einer legalen und regulierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene ermöglicht werden. Die Modellprojekte müssen durch Begleitforschung mit Blick auf den Jugendschutz und auf die Auswirkungen auf den Straßenverkehr begleitet werden.
Eine Vielzahl von Bundesländern und Gemeinden haben bereits beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Anträge auf Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis gestellt. Sie scheiterten damit aber bislang immer. Wir wollen deshalb den Ländern die Möglichkeit einräumen, den Kommunen die Erlaubniszuständigkeit zu übertragen.
Zusätzlich zu den Modellprojekten fordert die SPD-Bundestagsfraktion, dass das Betäubungsmittelgesetz dahingehend verändert wird, dass der Besitz von kleinen Mengen Cannabis nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit behandelt wird. Bestehende Regelungslücken müssten darüber hinaus geschlossen und wie beim Alkohol risikobasierte Grenzwerte im Straßenverkehr eingeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Timon Gremmels