Frage an Timon Gremmels von Michael B. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Gremmels,
gestern habe ich Ihre Aussage gehört, dass es möglich sei, das EEG 2021 noch RED II kompatibel zu machen. Ich bin nicht bewandert in den gesetzgeberischen Prozessen. Mir schien, dass es recht zeitaufwendig ist, die europäische Direktive umzusetzen. Daher möchte ich noch mal explizit nachfragen, ob es tatsächlich möglich ist, ein RED II kompatibles EEG vermutlich am kommenden Freitag 18.12.2020 zu verabschieden.
Ihre Aussage hier:
https://www.youtube.com/watch?v=lfpnc5WY9e8&t=2h54m14s
Das Video sollte direkt bei 2 Stunden 54 Minuten und 14 Sekunden starten.
Mit sonnigen Grüßen
Energiewende-Bürger M. B.
Sehr geehrter Herr Brod,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch, die ich nach dem erfolgreichen Abschluss der parlamentarischen Beratungen zum EEG 2021 gerne mit einer positiven Bilanz beantworten möchte.
Neben der Anhebung der Ausbaupfade für die Solar- und die Windenergie, die dem europäischen Green Deal Rechnung tragen und Anfang des kommenden Jahrs umgesetzt werden sollen, konnten unzählige weitreichende Verbesserungen am EEG 2021 erreicht werden, die dem Ausbau der Erneuerbaren Energien neuen Schwung verleihen: Wir bringen den Mieterstrom endlich zum Fliegen, wir unterstützen die Pioniere der Energiewende, wir sorgen langfristig für attraktive wirtschaftliche Rahmenbedingungen beim privaten und gewerblichen PV-Zubau und wir stärken die bürgernahe Energiewende und den solaren Eigenverbrauch.
In einer Frage gehen wir in unseren Beschlüssen sogar über die europäischen Vorgaben der sogenannten RED 2, der novellierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie hinaus: Der solare Eigenverbrauch unter 30 kWp wird künftig vollständig von der EEG-Umlage befreit. Die RED 2 sieht eine vollständige EEG-Umlagebefreiung bis 30 kWp hingegen nur dann vor, sofern keine anderweitige Förderung erfolgt. Mit der vollständigen EEG-Umlagebefreiung des Eigenverbrauchs und der gleichzeitigen Förderung der Überschusseinspeisung nach dem EEG schaffen wir also gerade im privaten Bereich attraktive Rahmenbedingungen, die dem Ausbau der Solarenergie eine neue Dynamik verleihen werden.
In einer anderen Forderung der RED 2 konnten wir uns gegenüber der Union hingegen – noch – nicht durchsetzen: Dem gemeinschaftlichen Eigenverbrauch erneuerbar erzeugter Energie im Rahmen von Energiegemeinschaften, dem sog. ‚Energy Sharing‘, haben CDU/CSU und Bundeswirtschaftsministerium in den Beratungen bislang eine Absage erteilt. Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir aber erwirken können, dass ein entsprechender Entschließungsantrag beschlossen wurde, der die Bundesregierung zur Prüfung auffordert, inwieweit Energiegemeinschaften künftig ermöglicht werden können. Ich darf Ihnen versichern, dass wir das Thema ‚Energy Sharing‘ weiter im Blick behalten und im Rahmen der Anhebung der Ausbauziele im Frühjahr 2021 einen neuen Anlauf für die Energiegemeinschaften vornehmen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Timon Gremmels