Frage an Timon Gremmels von Konrad D. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Gremmels,
Am 18.12.2020 soll über den derzeitigen Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur EEG-Novelle 2021 und damit u. a. auch über den Weiterbetrieb von Photovoltaikanlagen entschieden werden, deren EEG-Vergütung am 31.12.2020 nach 20 Jahren ausläuft. Laut „Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg“ sind davon bis Ende 2023 ca. 65 MW bzw. rd. 13.700 Anlagen betroffen.
Falls Sie dem zustimmen wollen: wie können Sie die in der EEG-Novelle vorgesehenen Bestimmungen für den Weiterbetrieb von Ü20-PV-Anlagen mit den Pariser Klimaschutzzielen in Übereinstimmung bringen? Zum Erreichen der Klimaziele, insbesondere des 1,5 Grad-Zieles, ist der Erhalt und weitere schnelle Ausbau von Sonnen- und Windenergieanlagen dringend erforderlich. Der wirtschaftliche Weiterbetrieb kleinerer Altanlagen unter 7 kWp ist mit der vorgesehenen Novelle aber nicht mehr möglich. Wie wollen Sie diesen Widerspruch erklären bzw. auflösen?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Konrad Herz
Sehr geehrter Herr Dr. Herz,
für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch zum Weiterbetrieb sogenannter Ü20-Solaranlagen, die ab dem 1. Januar 2021 nach dann 20 Jahren Förderung aus der EEG-Vergütung fallen, danke ich Ihnen recht herzlich.
Ich stimme Ihnen uneingeschränkt zu: Aus ökologischer aber auch aus energiepolitischer Sicht sollten wir ein erhebliches Interesse daran haben, dass der ganz überwiegende Anteil dieser – technisch meist einwandfreien – Anlagen noch einige Jahre weiterbetrieben wird.
In Peter Altmaiers Entwurf für das EEG 2021 ist nun eine Auffanglösung vorgesehen, in deren Rahmen die Ü20-Solaranlagen zum Börstenstrompreis weiter ins Netz einspeisen können. Das Problem dieser Auffanglösung liegt darin, dass der Wechsel in den Eigenverbrauch, der für die Anlagenbetreiber deutlich attraktiver ist als die weitere Volleinspeisung ins öffentliche Netz, gleich doppelt sanktioniert wird: Zum einen müssen die Anlagenbetreiber bei einem Wechsel in den Eigenstromverbrauch unverhältnismäßig teure Messtechnik nachrüsten, zum anderen müssten die Anlagenbetreiber auf ihren Eigenverbrauch anteilig EEG-Umlage entrichten.
Als SPD-Bundestagsfraktion lehnen wir diese beiden Hürden für den Wechsel in den Eigenverbrauch klar ab. In den laufenden parlamentarischen Beratungen zum EEG 2021 setzen wir uns also dafür ein, dass die Ü20-Solaranlagen von der Nachrüstpflicht unverhältnismäßig teurer Smart Meter befreit und ihr Eigenstromverbrauch vollständig von der EEG-Umlage befreit wird, so wie es im Übrigen auch die Europäische Erneuerbare Energien Richtlinie vorsieht.
Ausführlicher habe ich mich bereits im Juli 2020 zum Weiterbetrieb von Ü20-Solaranlagen geäußert. Meinen damaligen Namensbeitrag, der im Fachblatt "Tagesspiegel Background: Energie und Klima" veröffentlicht wurde, können Sie hier nachlesen: https://www.timon-gremmels.de/2020/07/31/eeg-altanlagen-den-pionieren-der-energiewende-eine-neue-zukunft-geben/
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Timon Gremmels