Timon Gremmels
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Frage von Boris B. •

Frage an Timon Gremmels von Boris B. bezüglich Energie

Hallo Herr Gremmels

Sie stimmen als Abgeordnete/r des deutschen Bundestages über die Novellierung des „Erneuerbare Energien Gesetzes“ ab. Ziel dieser Neuauflage ist es, die Energieversorgung Deutschlands schnellstmöglich, spätestens aber bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu gestalten.

Es ist vorgesehen, die Stromeinspeisung von Photovoltaik (PV)-Anlagen, die ab 1. Januar 2021 aus der Förderung fallen, mit dem Marktpreis von rund 2,6 ct/kWh zu vergüten. So ist ein wirtschaftlicher Betrieb dieser Anlagen nicht mehr möglich. Konsequenz: Abschaltung der Anlage.Eine Deckelung der Photovoltaik-Anlagen macht insofern keinen Sinn, als sie dezentral und unabhängig vom Netzausbau betrieben werden. Je schneller mehr Strom aus Photovoltaikanlagen erzeugt wird, desto weniger CO2 wird zukünftig ausgestoßen.

Eine Deckelung der Photovoltaik-Anlagen macht insofern keinen Sinn, als sie dezentral und unabhängig vom Netzausbau betrieben werden. Je schneller mehr Strom aus Photovoltaikanlagen erzeugt wird, desto weniger CO2 wird zukünftig ausgestoßen.

Die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch hat in der Vergangenheit viel verfügbare Dachfläche frei gelassen. Die Europäische Union hat diese Umlage-Pflicht auf selbst erzeugten Strom in ihrer Nachhaltigkeits-Richtlinie RED II als rechtwidrig eingestuft.
Die Regelungen im Bereich der Photovoltaik in diesem Entwurf sind nicht vereinbar mit dem notwendigen Ausbauziel Klimaneutralität bis 2050 und auch nicht mit der von der Wissenschaft geforderten Klimaneutralität bis 2035. Auf den Dächern von 16 Millionen Ein- und Zweifamilienhäusern in deutschem Privatbesitz liegt noch viel Potenzial, um die Energiewende konfliktfrei voranzutreiben. Anstatt mit einer auf inzwischen 190 Seiten aufgeblähten EEG-Novelle sollte hier dringlich über eine Entbürokratisierung für Privatanlagen und eine Befreiung oder Vereinfachung der Besteuerungspflicht nachgedacht werden.

Wie werden Sie abstimmen? Wie stehen Sie zu dem Thema?

Timon Gremmels
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Behnke,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch zum weiteren Umgang mit Solaranlagen, die ab dem 1. Januar 2021 nach dann 20 Jahren EEG-Vergütung aus der Förderung fallen. Als der für die Solarenergie zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion möchte ich Ihre Frage gerne ausführlich beantworten.

Um die im Klimaschutzgesetz rechtlich verbindlich verankerten Klimaziele sicher zu erreichen, brauchen wir eine umfassende EEG-Novelle, die dem Ausbau der Erneuerbaren Energien endlich den erforderlichen Schwung verleiht. Mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien am Stromverbrauch, so haben wir es im Koalitionsvertrag mit der Union vereinbart, sollen es bis 2030 sein; die vollständige Umstellung auf Erneuerbare Energien im Stromsektor kann und muss bereits deutlich vor dem Jahr 2050 beschritten werden.

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir es zunächst einmal, dass sich die Bundesregierung am 23. September 2020 auf einen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verständigen konnte. Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion kann die Energiewende jedoch nur dann zum Erfolg geführt werden, wenn sie von den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur akzeptiert, sondern auch aktiv vorangetrieben wird. Dazu gehört insbesondere auch, den Pionieren der Energiewende eine neue Perspektive zu geben. Um es ganz klar zu sagen: Ein verfrühtes Abschalten von technisch einwandfreien Ü20-Anlagen wäre ein fatales Signal – und energiepolitisch vollkommen widersinnig. Um eine Ökostromlücke zu vermeiden, können wir es uns schlicht nicht leisten, dass die Anlagen bereits unmittelbar nach ihrem Förderende zurückgebaut werden. Zudem werden künftig gerade diese ausgeförderten Anlagen dazu beitragen, den Markt für Stromspeicher zu beleben, und damit einen solidarischen, systemdienlichen Eigenverbrauch befördern.

In den nun anstehenden parlamentarischen Beratungen setze ich mich deshalb gemeinsam mit meinen Fraktionskolleginnen und -kollegen dafür ein, Investitionshemmnisse der Bürgerenergie konsequent abzubauen. Für die Ü20-Anlagen heißt das, dass wir die Anlagen vollständig von der EEG-Umlage befreien wollen, so wie es auch die Erneuerbare-Energien-Richtlinie vorsieht. Klar ist auch, dass der Wechsel in den Eigenverbrauch nicht durch künstliche Hürden wie unverhältnismäßigen Anforderungen an die Messtechnik erschwert werden darf. Nur wenn es uns gelingt, neben einem beschleunigten Zubau neuer Anlagen auch den Bestand über das Förderende hinaus im Stromsystem zu halten, können wir unsere Klimaziele erreichen.

Einen ausführlichen Gastbeitrag zum Umgang mit Ü20-Anlagen habe ich im Fachblatt „Tagesspiegel Background Energie und Klima“ veröffentlicht, den Sie hier nachlesen können: https://background.tagesspiegel.de/energie-klima/eeg-altanlagen-den-pionieren-der-energiewende-eine-neue-zukunft-geben

Einen weiteren Gastbeitrag zur EEG-Novelle und insbesondere zu den Potenzialen der Solarenergie finden Sie im PV-Magazin: https://www.pv-magazine.de/2020/10/22/das-eeg-2021-zwischen-anspruch-und-wirklichkeit-wie-der-aufbruch-in-ein-goldenes-jahrzehnt-der-solarenergie-gelingen-kann/

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Timon Gremmels