Timon Gremmels
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Frage von Manuel S. •

Frage an Timon Gremmels von Manuel S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Timon Gremmels

Mein Anliegen richtet sich ans Finanzgeschäft. Bankgebühren und Zinsen sind normalerweise von der Umsatzsteuer befreit. Gegenüber Geschäftskunden dürfen Banken und Sparkassen aber auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichten.
Kontoführungsgebühren können in der Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden. Pauschal, ohne weitere Angaben, können 16 € angegeben werden. Bei Ehepartnern mit getrennten Konten 32 €. Höhere Beträge müssen beim Finanzamt durch Kontoabrechnungen oder Kontoauszüge belegt werden.

Wie hoch dürfen die Rücklastschriftgebühren sein? Mehrere Gerichte haben entschieden, dass die Gebühren für eine Rücklastschrift nur so hoch sein dürfen wie die tatsächlich entstandenen Kosten. Gebühren von 10 Euro, 15 Euro oder sogar 50 Euro sind rechtswidrig.

Regelmäßig entfällt auf Darlehenszinsen daher keine Umsatzsteuer in Höhe von 19%, weil es die entsprechende Umsatzsteuerbefreiungsvorschrift gibt. Das Umsatzsteuergesetz ermöglicht in bestimmten Fällen, „steuerfreie Umsätze“ als „steuerpflichtige Umsätze“ zu behandeln, § 9 Abs. 1 UStG.

Optiert eine Bank, so können vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer die auf Bankdienstleistungen erhobene Umsatzsteuer abziehen. Für Privatleute, den privaten Bereich eines Unternehmers und umsatzsteuerliche Kleinunternehmer gibt es jedoch keinen Vorsteuerabzug. Also ist es doch so das Privatkunden im Nachteil sind? Wer bestimmt den Zinssatz den banken nehmen dürfen und wer bestimmt wie hoch die Bankgebühren sein dürfen? Gibt es auch eine Tabelle zur übersicht und wer kontrolliert die Banken?

Mit Freundlichen Grüßen Manuel Schnackertz

Timon Gremmels
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schnackertz,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wie Sie richtig angemerkt haben dürfen Banken Kontoführungsgebühren für Privatkonten nicht der Umsatzsteuer unterwerfen. Hierbei möchte der Gesetzgeber private Bankkunden und Kleinanleger*innen entlasten. Dieses Privileg räumt der Gesetzgeber nicht für Unternehmen ein, wenn Umsätze an andere Unternehmen geleistet werden. Das bedeutet, dass Banken beispielsweise Kontoführungsgebühren für Privatkonten nicht der Umsatzsteuer unterwerfen dürfen. Insofern besteht auch kein Nachteil wegen des nicht möglichen Vorsteuerabzuges, weil es gar keine Vorsteuer gibt, die abgezogen werden könnte, da Privatkunden nicht belastet werden.
Tatsächlich ist es so, dass Unternehmen nur Rücklastschriftgebühren in Höhe der entstandenen Kosten verlangen dürfen. Wenn nun ein Unternehmen höhere Gebühren verlangt, ist dies gemäß der Rechtsprechung des BGH nicht zulässig. Es kann jedoch noch zusätzlich eine Mahngebühr fällig werden, die sich aber in einem Rahmen deutlich unter 10 Euro bewegen müsste.

Wir als SPD-Bundestagsfraktion fasst verschiedene Stellschrauben ins Auge, um eine adäquate Entlastung von privaten Bankkunden sicherzustellen. So setzen wir uns insbesondere für eine Begrenzung der Gebühren beim Abheben von Bargeld an nicht hausbankeigenen Bankautomaten ein. Außerdem wollen wir einen „Dispo-Deckel“ (Deckel beim Überziehungszins) schaffen, um überschuldete Menschen nicht noch zusätzlich zu belasten. Die Bankenaufsicht erfolgt in der Bundesrepublik einheitlich von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wobei der Deutschen Bundesbank eine unterstützende Funktion zukommt. Die BaFin ist auch für den kollektiven Verbraucherschutz im Finanzmarkt zuständig. Im Rahmen dieser Funktion kontrolliert sie die Tätigkeit der Banken. Näheres hier: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BaFinVerbraucherschutz/BaFin/was_macht_die_bafin_node.html .

Um sicherzustellen, dass einzelne Akteure nicht das gesamte Finanzsystem destabilisieren können, überwacht der Ausschuss für Finanzstabilität und die Europäische Zentralbank (EZB) die systemischen Risiken größerer Akteure in Deutschland.
Die Höhe der Zinsen werden von den Geschäftsbanken selbst festgelegt, orientieren sich aber am vorherrschenden Leitzins, der wiederum von der EZB festgelegt wird und sich aktuell auf einem niedrigen Niveau bewegt.
Wir Sozialdemokraten setzen uns weiterhin mit ganzer Kraft dafür ein, dass private Finanzkunden sich mit Banken auf Augenhöhe bewegen können. Deshalb wollen wir etwa die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler auf die BaFin übertragen, aber auch Auskunftssysteme regulieren und für umfassende Transparenz bei der Beratung sorgen.

Mit freundlichen Grüßen

Timon Gremmels, MdB