Frage an Timon Gremmels von Hansgeorg N. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Gremmels,
vielen Dank für ihre schnelle Antwort vom 28.d.M. (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/timon-gremmels/fragen-antworten/553175) zu meiner Anfrage vom 27.August.
Die Antwort hat mich insofern enttäuscht, dass Sie auf meine Fragen zum Abschluss meiner Anfrage fast gar nicht geantwortet, nämlich
1. Die Verbeitragung ist nicht für Mitglieder der Privatkrankenversicherungen (PKV). Ausgangslage: 2 Arbeitnehmer im gleichen Büro, beide haben eine Direktversicherung abgeschlossen, bei gleichem Gehalt. Einziger Unterschied = einer pflichtversichert (zahlt), einer privat versichert (zahlt nicht).
2. Mehrmaliger Eingriff in bestehende Verträge und damit kontinuierliche Verschlechterung der Konditionen zum Nachteil des Arbeitnehmers bzw. Rentners. (Änderung der Pauschallohnsteuer)
3. Alle Sozialgerichte bis hin zum Bundessozialgericht schließen sich, da wo sie wollen, in ihrer Urteilsbegründung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes an (nur bei der geforderten Versorgungszusage des Arbeitgebers nicht!).
4. Derjenige Arbeitnehmer, der privat vorsorgt und zu Arbeitszeiten Geld beiseitegelegt hat, wird betraft.
5. Somit wird die Altersvorsorge ständig verschlechtert und man wundert sich, dass die Altersarmut zunehmen wird.
6. Der nachweisliche Rückgang in der privaten Altersvorsorge (siehe Riester Verträge) ist die Folge; mit erheblichen Kosten für spätere Sozialleistungen.
7. Viele angesprochene Politiker sehen ein, dass es ungerecht ist, aber ….
Meine Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf vor dem 31.12.2003 abgeschlossene Direktversicherungen (kapitalbildende Lebensversicherung) über den Arbeitgeber. Meine Fragen bezogen sich nicht auf die betriebliche Altersvorsorge.
Es wäre sehr hilfreich, auch zu meinen speziellen Fragen von Ihnen eine Antwort zu bekommen.
Sehr geehrter Herr Nöh,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich bedauere, dass Sie mit meiner - wie Sie anerkennen, sehr zeitnahen - Antwort nicht zufrieden sind, schreibe dies aber der Tatsache zu, dass nicht alle Ihrer Forderungen vollständig von der Politik erfüllt wurden. Wie ich Ihnen in meiner ersten Antwort mitgeteilt hatte, ist es weder notwendig noch machbar, im Rahmen einer Anfrage auf jeden einzelnen Aspekt und Fragenkataloge einzugehen, stattdessen sollte die Anfrage insgesamt beantwortet werden. Das habe ich getan.
Das Thema ist mir wohlbekannt. Das Anliegen ist aus meiner Sicht grundsätzlich legitim und nachvollziehbar, weshalb ich übrigens auch mit dem Verein DVG e.V., als dessen Vertreter Sie für die Regionalgruppe Nordhessen auf dessen Website gelistet sind - siehe hier: https://dvg-ev.org/regionalgruppen/regionalgruppe-nordhessen-ks/ - , schon seit längerem einen konstruktiven Kontakt pflege und auch auf Ihrer Veranstaltung im letzten Jahr in Kassel gesprochen habe. Aus meiner Sicht haben wir in der Sache trotz eines in dieser Sache schwierigen Koalitionspartners eine Menge erreicht, v.a. entlastet der neue dynamisierte Freibetrag viele Betroffene ganz erheblich.
Mit freundlichen Grüßen
Timon Gremmels, MdB