Timon Gremmels
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Frage von Elisabeth B. •

Frage an Timon Gremmels von Elisabeth B. bezüglich Familie

Ich habe eine Frage zu Corona und die Folgen. Es ist richtig, dass Unternehmen unterstützt werden, aber was ist mit den Müttern, die kleine Kinder haben und keinen Betreuungsplatz mehr haben, weil die Einrichtung geschlossen hat. Wer erstattet diesen das Gehalt wenn sie 5 Wochen zuhause sein müssen? Bisher sind die Arbeitgeber nicht verpflichtet, das Gehalt weiterzuzahlen

Timon Gremmels
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Bortolotti,

haben Sie vielen Dank für ihre Frage. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat eine gute Zusammenstellung für die arbeitsrechtlichen Fragen. Das wird Ihnen vielleicht weiterhelfen:

„Ist bei der Schließung der Kita/Schule unter Berücksichtigung des Alters der Kinder eine Betreuung erforderlich, so müssen die Eltern zunächst alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, die Kinderbetreuung anderweitig sicherzustellen (z. B. Betreuung durch anderen Elternteil). Kann die erforderliche Kinderbetreuung auch dann nicht sichergestellt werden, dürfte in der Regel ein Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers bestehen, da die Leistungserfüllung unzumutbar sein dürfte (§ 275 Abs. 3 BGB). D. h. in diesen Fällen wird der Arbeitnehmer von der Pflicht der Leistungserbringung frei; es ist nicht zwingend erforderlich, Urlaub zu nehmen.

Zu beachten ist jedoch, dass bei einem Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers aus persönlichen Verhinderungsgründen nur unter engen Voraussetzungen ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts bestehen kann. Ein solcher Entgeltanspruch kann sich aus § 616 BGB für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit ergeben. Zudem kann der Anspruch aus § 616 BGB durch arbeits- oder tarifvertragliche Vereinbarungen eingeschränkt oder sogar vollständig ausgeschlossen sein.
Nimmt der Arbeitnehmer Urlaub, erhält er Urlaubsentgelt.

In dieser Situation dürfte es hilfreich sein, zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales appelliert an alle Arbeitgeber, zusammen mit den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern pragmatische Lösungen (z. B. Homeoffice, kreative Arbeitszeitmodelle, Nutzung von Urlaub und Arbeitszeitkonten, etc.) zu vereinbaren , welche den Belangen der Familien und der Arbeitsfähigkeit der Betriebe und Einrichtungen Rechnung tragen.“

Quelle: https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtl…

Auch was diese Frage der Corona-Krise angeht, kümmern wir uns weitere rechtliche Klarstellungen.

Bleiben Sie gesund.

Ihr Timon Gremmels, MdB