Frage an Timon Gremmels von Maria S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gremmels,
mir sind zwei Anfragen an Behörden untergekommen, aus denen zweifelsfrei hervorgeht, dass die Gemeinde Reinhardshagen aus dem Landkreis Kassel bereits jetzt eine Impfpflicht für alle von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen per Satzung als Aufnahmekriterium in den Kindergarten vorschreibt. Bitte lesen Sie sich hierzu kurz die Details in (1) und (2) durch.
Wir leben in einem Rechtsstaat, in dem nach meinem Verständnis eine solche Satzung für eine öffentliche Einrichtung, deren Nutzung Eltern per Gesetz zusteht, nichts verloren hat.
Was sagen Sie dazu? Ist das mit Hessischem Recht und mit Bundesrecht vereinbar? Die Impfpflicht geht in Reinhardshagen noch einen deutlichen Schritt weiter und umfasst nicht nur die im Masernschutzgesetz deklarierte Masern-Impfpflicht.
Mit freundlichen Grüßen
M. S.
(1) https://fragdenstaat.de/anfrage/impfpflicht-schon-jetzt/
(2) https://fragdenstaat.de/anfrage/impfpflicht-gemeinde-reinhardshagen/
Sehr geehrte Frau S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Impfschutz.
Vorab möchte ich Ihnen meine grundsätzliche Position dazu erläutern. Ich bin klar für eine Impfpflicht. Unser Ziel ist es, Masern in Deutschland zu überwinden und in Europa weiter einzudämmen. Dazu brauchen wir eine Impfquote von mindestens 95 Prozent der Bevölkerung. Bei Kindern vor dem Schuleintritt erreichen wir mit der ersten Masernimpfung deutschlandweit zwar 97 Prozent, aber schon hier gibt es deutliche regionale Unterschiede. Zweimal gegen Masern geimpft sind nur noch 93 Prozent der Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Laut BARMER-Arzneimittelreport 2019 könnten die Impfquoten sogar noch darunter liegen. Eine Maserimpfpflicht kann helfen, Impflücken zu schließen. Manche mögen diesen Schritt als Bevormundung empfinden, aber es geht hier nicht nur um dem Schutz jedes Einzelnen, sondern um den Schutz der gesamten Bevölkerung. Ein ausreichender Impfschutz kann unnötiges Leid vermeiden.
Wenn Sie die Auffassung vertreten, eine Gemeinde des Landkreises Kassel verstoße gegen geltendes Recht, so steht es Ihnen frei, sich an die Kommunalaufsicht des Landkreises Kassel zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Timon Gremmels, MdB