Frage an Timon Gremmels von Rainer Z. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Gremmels,
mit Ihren bisherigen Ausführungen vom 19.10.2018 zum Thema Fracking haben Sie mir nicht wirklich geholfen.
1. Meine Frage nach Ihren Aktivitäten zur Beendigung der Subventionierung des Frackings haben Sie nicht beantwortet.
2. Meine Fragen bezogen sich ausdrücklich auf Ihr persönliches Verhalten. In Ihrer Antwort taucht jedoch mehrfach das Personalpronomen „wir“ auf. Wer ist damit gemeint?
3. Die Geologen unterscheiden zwischen "konventionellen" und "unkonventionellen" Lagerstätten.
Im Zuge der Gesetzgebungsverfahren wurden von den beteiligten Bundesministerien jedoch die Begriffe des „konventionellen“ bzw. des „unkonventionellen“ Frackings aus dem Hut gezaubert. Eine derartige Unterscheidung des Gewinnungsverfahrens ist jedoch weder bergtechnisch noch hinsichtlich des Gefahrenpotentials begründbar und taucht deshalb in der ausländischen Fachliteratur nicht auf.
Wem ist diese unsachgemäße Wortschöpfung zu verdanken?
4. Wie verträgt sich das Fracking in Tight Gas-Lagerstätten, die den unkonventionellen Lagerstätten zugerechnet werden, mit Ihrer Forderung nach einem „echten Frackingverbot“?
5. Welchen Sinn sehen Sie in den gesetzlich möglichen 4 Probebohrungen „zu wissenschaftlichen Zwecken“ in Schiefergaslagerstätten angesichts des drohenden Klimawandels und des propagierten Ausstiegs aus der fossilen Energie?
6. Ihre Antwort enthält keine Angabe, warum Sie persönlich dem Antrag, Fracking in Deutschland ohne Ausnahme zu verbieten, nicht zustimmen werden. Ich bitte Sie, dies nachzuholen.
Mit freundlichem Gruß
R. Z.
Sehr geehrter Herr Z.,
Abgeordnetenwatch versteht sich als Mittler zwischen Bürgern und Abgeordneten. Da wir uns persönlich kennen, verstehe ich nicht, warum Sie auf einen Vermittler zurückgreifen.
Auch Ihren Vorwurf, ich hätte Ihre Fragen nicht persönlich beantwortet, kann ich nicht nachvollziehen. Wenn ich von wir (gemeint ist die SPD-Bundestagsfraktion) spreche, dann hat das damit was zu tun, dass die gesetzliche Grundlage in der letzten Wahlperiode beschloss wurde, als ich dem Deutschen Bundestages noch nicht angehört habe. Wie Sie wissen war ich zu dieser Zeit Mitglied des Hessischen Landtags und habe im Umweltausschuss mit dafür gesorgt, dass der kanadischen Firma BNK das Erdgasfracking in Nordhessen nicht erlaubt wurde. Übrigens wurde schon damals in der Diskussion zwischen konventionellen und unkonventionellen Lagerstätten unterschieden. Es ist also kein - wie von Ihnen behauptet - neues Begriffspaar.
Auf die 4 Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken hätte die SPD gerne auch verzichten können. Es war ein klassischer Kompromiss zwischen den Koalitionspartnern. Durch den von uns hineinverhandelten Ländervorbehalt gehe ich nicht davon aus, dass es in irgendeinem Bundesland eine Zustimmung dafür gibt.
Gerne bin ich bereit, all Ihre noch offenen Fragen in einem persönlichen Gespräch zu beantworten. Bitte machen Sie mit meinem Kasseler Wahlkreisbüro einen Termin aus.
Mit freundlichen Grüßen
Timon Gremmels, MdB