Frage an Timon Gremmels von Rainer Z. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Gremmels,
in einer Pressemitteilung vom 08. Mai 2013 hatten Sie - seinerzeit noch als Abgeordneter des Hess. Landtags und vermutlich im Hinblick auf die Landtagswahl im September 2013 - ein „echtes Frackingverbot“ gefordert.
Die SPD als Teil der vorherigen Bundesregierung hat jedoch dafür gesorgt, durch Änderung des Bundesberggesetzes Fracking ausdrücklich zu legalisieren und somit das glatte Gegenteil eines „echten Frackingverbots“ bewirkt.
Statt den Ausstieg aus der Gewinnung fossiler Energie zu beschleunigen, wurde mit Hilfe der SPD die Ausweitung dieser die Umwelt und insbesondere das Klima schädigenden Technik ermöglicht und sogar durch Steuergelder subventioniert.
Der jüngst veröffentlichte Sonderbericht über 1,5 °C globale Erwärmung (SR1.5) zeigt in aller Deutlichkeit auf, welche unumkehrbaren Folgen bereits eine um anderthalb Grad wärmere Welt haben wird.
Mit der Bundestag-Drucksache 19/482 vom 18.01.2018 stellte die Fraktion DIE LINKE erneut einen Antrag, Fracking in Deutschland ohne Ausnahme zu verbieten. Über diesen Antrag ist bis heute nicht beraten worden.
Im Hinblick auf den o. a. Sonderbericht SR1.5 und den o. a. Antrag frage ich Sie:
1. Was werden Sie als Abgeordneter des Deutschen Bundestags und „Fachpolitiker im Energiebereich“ unternehmen, um die Subventionierung des Frackings zu beenden?
2. Halten Sie Ihre Forderung aus dem Jahre 2013 nach einem „echten Frackingverbot“ aufrecht?
3. Werden Sie dem Antrag (Bundestag-Drucksache 19/482), Fracking in Deutschland ohne Ausnahme zu verbieten, zustimmen?
4. Falls Sie dem Antrag nicht zustimmen, wie begründen Sie Ihre persönliche Entscheidung?
Ich bitte Sie, auf die Fragen „echt“ zu antworten.
Bitte verzichten Sie auf die Versendung der hinreichend bekannten, von der SPD zum Thema Fracking verwendeten Textbausteine, die vermutlich unter Mithilfe der PR-Abteilung des Wirtschaftsverbandes Erdöl- und Erdgasgewinnung formuliert wurden.
Mit freundlichem Gruß
R. Z.
Sehr geehrter Herr Z.,
die Gesundheit des Menschen und die Sauberkeit des Trinkwassers hat für mich absoluten Vorrang.
Wir haben 2016 Fracking, wie es in den USA praktiziert wird, verboten und herkömmliche Erdgasförderung mit einem umfassenden Bundesgesetz sehr viel strenger als bisher reguliert. Vor 2016 schloss das damals geltende Recht Fracking nicht aus. Durch das Frackinggesetz, das wir 2016 verabschiedet haben, wurde erstmals in Deutschland das unkonventionelle Fracking (vgl. USA) verboten. Das Verbot gilt bundesweit und ist unbefristet. Im Jahr 2021 überprüft der Deutsche Bundestag auf der Grundlage des bis dahin vorliegenden Standes von Wissenschaft und Technik die Angemessenheit des Verbots. Solange der Bundestag nicht ausdrücklich das Verbot aufhebt, bleibt es bestehen. Da es in drei Jahren keine neuen Erkenntnisse geben wird und ich mir nicht vorstellen kann, dass im Bundestag im Jahr 2021 eine Mehrheit der Abgeordneten das Frackingverbot aufheben wird, ist das mehr als ein Parlamentsvorbehalt - das ist ein unbefristetes Verbot für unkonventionelles Fracking.
Max. vier Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken können in Deutschland zugelassen werden, allerdings nur mit Zustimmung der jeweiligen Landesregierung. Die Landesregierungen, in denen Schiefergasgebiete liegen, wollen aber keine Probebohrungen zulassen.
Auch gibt es keine neuen Positionen zu diesem Thema. Für das unkonventionelle Fracking bzw. auch das Schiefergasfracking gilt ein generelles Verbot. Im Bereich der Erdgasförderung haben wir die Anforderungen für Tiefbohrungen erhöht, Verschärfungen zum Umgang mit Lagerstättenwasser durchgesetzt und die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ausgeweitet.
Dem Antrag der LINKEN stimmen wir nicht zu.
In der Hoffnung, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Timon Gremmels, MdB