Sehr geehrter Herr Schisanowski, warum fällt die Diätenerhöhung bei Ihnen um 6% aus wären Rentner nur 4,57% bekommen. Die Lohnertwicklung ist maßgebend für Rentner und sollte doch auch für alle gelten
Sehr geehrter Herr von der K.,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich mit Interesse gelesen habe und Ihnen gerne wie folgt beantworte:
Die allgemeine Lohnentwicklung ist für die Anpassung sowohl der Abgeordnetenentschädigungen als auch der Renten im Grundsatz maßgebend.
Doch während für die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung ausschließlich die „Nominallohnentwicklung“ zählt, werden für die Rentenanpassung neben der „Lohnentwicklung nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen“ (VGR) zwei weitere Faktoren mit einbezogen; nämlich die Entwicklung des Beitragssatzes der Rentenversicherung und der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor (Anm: Letzterer beschreibt das zahlenmäßige Verhältnis zwischen RentnerInnen und BeitragszahlerInnen).
Aus diesen sich im Detail unterscheidenden Berechnungspraxen fallen die beiden Anpassungen, wie von Ihnen zutreffend dargestellt, unterschiedlich aus.
Herzliche Grüße
Ihr Timo Schisanowski