Frage: Werden Sie zukünftig Treffen mit Lobbyisten offenlegen?
Sehr geehrter Herr Schisanowski,
ich erwarte eigentlich, dass auch der folgende Punkt von Ihnen unterstützt wird: "Ich verpflichte mich, nach der Wahl Treffen mit registrierten Lobbyist:innen (gemäß der Definition im Bundeslobbyregistergesetz) offenzulegen. Hierzu gehören beispielsweise Vertreter:innen von Unternehmen, Verbänden und Nichtregierungsorganisationen."
Ich werde es beobachten. Mein Vertreter sind Sie nicht, obwohl ich der SPD nahestehe.
Mit freundlichem Gruß, Angela T.
Sehr geehrte Frau T.,
der sog. „legislative Fußabdruck“, der die Offenbarung der Kontakte zwischen Abgeordneten und Lobbyisten beinhaltet, ist weder zielführend noch mit dem in Art. 38 GG verankerten Grundsatz des freien Mandats vereinbar. Gemeinsam mit der SPD vertrete ich in diesem Zusammenhang die Position, dass der sog. „exekutive Fußabdruck“, der die Kontakte zwischen der Bundesregierung und Lobbyisten dokumentiert, dringend notwendig und deshalb einzuführen ist.
Herzliche Grüße
Ihr Timo Schisanowski