Frage an Tim Stuchtey von Gerd W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Stuchtey,
Sehr geehrter Herr Liepelt,
Sehr geehrter Herr Spiller,
Sehr geehrter Herr Wieland,
Sehr geehrter Herr Schulze,
Aus aktuellem Anlass bitte ich Sie als Vertreter bundestagserfahrener Parteien und Bündnisse um Ihren Standpunkt zu folgender Fragen:
Wie vereinbart sich die behördliche Anordnung einer „Zuverlässigkeitsüberprüfung“ für Luftfahrer auf der Grundlage des Luftsicherheitsgesetzes (§7) mit dem Grundgesetz, wenn durch die anordnende Behörde eindeutig gegen dasselbe Gesetz verstoßen wird – nämlich Vollzug des Gesetzes ohne entsprechende Rechtsverordnung ?
§ 17 dieses Gesetzes lautet:
"(1) Das Bundesministerium des Innern regelt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7, insbesondere
1. die Frist für eine Wiederholung der Überprüfung sowie
2. die Einzelheiten der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten."
Es gibt also keine Rechtsverordnung und bisher keine Zustimmung des Bundesrates. Muss jetzt nicht unserem Bundesinnenminister Gesetzesbruch vorgeworfen werden?
Generell zweifele ich an, dass mit dieser Überprüfung der eigentliche Zweck – nämlich die Verhinderung von terroristischem Missbrauch – erreicht wird. Wer das will, findet genügend andere Schlupflöcher.
Das gleiche gilt für das verhängte Flugverbot über dem Zentrum von Berlin.
Wer glaubt denn, dass sich von einem solchen Verbot ein Terrorist oder lebensmüder Flieger abschrecken lässt. Im übrigen schließt das Luftsicherheitsgesetz die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Ultraleichtflugzeug-Piloten (wie im Falle Absturz vor dem Reichstag) nun wieder gerade nicht mit ein.
Alles bewirkt nur eine Menge unsinniger Bürokratie, Pseudo-Aktionismus der Behörden, Kostenabwälzung- und aufbürdung auf die Betroffenen und den gläsernen Bürger in allen Lebenslagen. Manche frühere Überwachungsbehörde wäre neidisch auf solche (rechts-?)staatlich sanktionierten Auskunftsmethoden.
Mit denselben Argumenten könnte auch jeder Führerscheinbesitzer "durchleuchtet" werden und auch jeder Rucksackträger und dies ist sogar noch besser begründbar, da Bomben in den Innenstädten bisher immer auf diese Weise explodiert sind.
Es war aber noch niemals ein Sportpilot darunter!!
Sind Sie der Meinung, dass hier das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist?
Sind Sie der Meinung, dass so die Würde des Menschen unantastbar bleibt, wenn solche willkürliche Schnüffelei über die Minderheit der Sportflieger kommt.
Wissen Sie, dass den Sportfliegern bei Nichterfüllung der Auflage der Lizenzentzug angedroht wird?
Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt, dass man sie schleichend abschafft? Das Bundesverfassungsgericht hat vor gar nicht allzu langer Zeit, eine ähnliche Methode -Telefonspionage ohne jeden Verdacht - als nicht verfassungskonform bezeichnet.
Was werden Sie als möglicher künftiger Abgeordneter meines Wahlkreises dagegen tun?
Können Sie mir diese Fragen befriedigend beantworten?
Vielleicht kommen Sie persönlich einmal auf einen der vielen Sportflugplätze am Rande Berlins, um sich persönlich davon zu überzeugen, dass wir keine Terroristen sind sondern normale Menschen, die nur um ihre freiheitliche Grundrechte fürchten.
Mit freundlichen Grüßen und in Erwartung Ihrer Antwort
Dr. Gerd Wandel
11.08.2005
Zu ihrer Information und Erbauung hänge ich noch einen Link auf den Artikel des Chefredakteurs der Zeitschrift „Pilot&Flugzeug“ Jan Brill unter dem Thema „Post vom großen Bruder“ an
http://pilotundflugzeug.de/servlet/use/Home.class?frame&main={http://pilotundflugzeug.de/servlet/use/MessageView.class?parent=artikel,2005,07,18,13,0332585&goToNewest=yes&session=Nh0CHr}