Frage an Tim Ostermann von Dennis S. bezüglich Staat und Verwaltung
Vor einigen Tagen habe ich seitens der Stadtverwaltung angeforderte Unterlagen persönlich einreichen und mir den Empfang dieser Unterlagen bestätigen lassen wollen.(Unterschrift oder Stempel, wäre mir völlig gleich gewesen, Angelegenheit von 5 Sekunden)
Die "überaus freundlichen" Mitarbeiter am Empfang verweigerten mir diese Bestätigung, worauf hin ich den Bereichsleiter zu diesem Streitgespräch hinzu forderte.
Dieser bestätigte die Handlungen seiner Mitarbeiter mit der Begründung, man sei rechtlich nicht angewiesen, Empfang von Unterlagen zu quittieren. Man könne die Möglichkeit eines Einschreibens mit Rückscheins der Post nutzen.
Kostenpunkt bei einem 1,45 €-Brief = 5,40 € = etwas mehr als 1 Tagessatz für Lebensmittel.
Meiner Meinung nach, ist diese Verweigerung der Emfangsbestätigung reine Schikane.
Der "Kunde" dieser Behörde ist in der BEWEISPFLICHT, dass seine Unterlagen auch dort ankommen, in Form von Kopien, die man als Hartz IV-Empfänger zudem auch noch aus eigener Tasche von seinem ÜPPIGEN Monatseinkommen finanzieren soll.
Anstatt dem Kunden eine einfache Unterschrift oder Eingangsstempel als Bestätigung zu geben, soll dieser von seinem EXISTENZMINIMUM den Weg eines teuren Postweges nehmen.
Warum verweigert man diese Bestätigung ?
M.M.n. ganz eindeutig aus dem Grund, dass kaum einer diese teure Möglichkeit nutzen möchte und die Unterlagen ohne Bestätigung einreicht.
Und sollten dann mal wieder zufällig Unterlagen "nicht auffindbar" sein, so hat eben der Kunde gar keine Unterlagen eingereicht und erhält im ungünstigsten, bzw. für die Stadt günstigsten Fall, eine Sanktion.
Ist das politisch gewollt, das so einfacher Sanktionen verhängt
werden können ?^^
Diese Behördenwillkür muss ein Ende haben, es muss dringend eine gesetzliche Regelung her, die die Verwaltungen dazu verpflöichtet, auf Wunsch eine Empfangsbestätigung auszuhändigen.
Sehr geehrter Herr Schneider,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Ich kann Ihre Verärgerung über diese Angelegenheit gut verstehen und Ihnen auch nicht erklären, warum die Stadtverwaltung den Empfang Ihrer Unterlagen nicht quittieren wollte. Sicherlich wäre dies eine bürgernahe Vorgehensweise gewesen.
Allerdings habe ich meine Zweifel, ob eine gesetzliche Regelung sinnvoll ist. In jedem Fall gilt zunächst das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen, d.h. eine Regelung des Sachverhalts müsste durch die Kommune selbst erfolgen. Ggf. wäre auch eine Änderung des Landesrechts möglich. Mit einer bundesgesetzlichen Regelung, für die ich als Bundestagsabgeordneter zuständig wäre, könnte man die Kommune dagegen nicht verpflichten. Der Bund ist für verwaltungsrechtliche Regelungen für die Kommunen nicht zuständig.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Hinweisen weiterhelfen konnte.
Freundlich grüßt Sie
Tim Ostermann