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Frage von Lutz G. •

Frage an Tim Ostermann von Lutz G. bezüglich Familie

Warum wird das Gesundheitssystem nicht endlich nachhaltig und gerecht gestaltet, indem z.B. eine Bürger-Versicherung die Zwei-Klassen-Medizin beendet?

Warum werden zur Rentenversicherung nicht alle Einkommensarten herangezogen?

Warum klafft eine derartig grosse Lücke zwischen den Renten aus der Rentenversicherung und den Pensionen der Beamten?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 22.08.2017. Im Folgenden will ich Ihnen meine Standpunkte zu den von Ihnen angesprochenen Themen schildern.

1. Warum wird das Gesundheitssystem nicht endlich nachhaltig und gerecht gestaltet, indem z.B. eine Bürger-Versicherung die Zwei-Klassen-Medizin beendet?

Deutschland hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Jeder kann sich, unabhängig von Einkommen, Alter, Wohnort und Gesundheit auf eine gute medizinische Versorgung verlassen. Der Zugang zu Gesundheitsleistungen ist ohne lange Wartezeiten möglich, es besteht freie Arztwahl und im internationalen Vergleich eine gute wohnortnahe Versorgung. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder darüber hinaus beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert. Die Grundstruktur unseres dualen Krankenversicherungssystems hat sich bewährt – der Wettbewerb zwischen privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen sorgt für Verbesserungen und Innovationen.

Die Erfahrung in steuerfinanzierten Gesundheitssystemen hat gezeigt, dass es dort stärker zu Leistungskürzungen kommt und häufiger über lange Wartezeiten rationiert wird als in beitragsfinanzierten Systemen. Außerdem stehen in Systemen, in denen Gesundheitsausgaben steuerfinanziert werden, die Ausgaben für die Gesundheit in Konkurrenz zu anderen Staatsausgaben, wodurch der Druck auf die Ausgaben erhöht wird. Insbesondere in den letzten Jahren haben sich steuerfinanzierte Gesundheitssysteme in Ländern, die von der Schulden- und Finanzkrise betroffen waren, z. B. Spanien, Portugal, Großbritannien und Italien, negativ auf die Gesundheitsversorgung ausgewirkt. Schließlich führen kollektiv finanzierte Gesundheitssysteme zu größeren Versorgungsunterschieden als das duale Gesundheitssystem aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Bei verfügbarer privater Absicherung können sich Bürger gegen die Versorgungslücken, die im Einheitssystem entstehen, absichern.

Gleichzeitig löst eine Zwangsvereinigung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung keine der aktuellen Herausforderungen, vor denen unser Gesundheitssystem steht, wie die Gewinnung von Fachkräften und die Veränderungen durch die Digitalisierung. Aus den genannten Gründen lehne ich die Einführung einer sogenannten Bürgerversicherung ab und setze weiterhin auf das bewährte duale System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

2. Warum klafft eine derartig große Lücke zwischen den Renten aus der Rentenversicherung und den Pensionen der Beamten?

Damit der Staat seinen hoheitlichen Aufgaben nachkommen und für eine funktionierende Verwaltung sowie ein funktionierendes Justizsystem sorgen und die öffentliche Sicherheit gewährleisten kann, bedarf es eines leistungsfähigen öffentlichen Dienstes. Neben den Tarifangestellten sind es die Beamten, die diesen Aufgaben nachkommen.

Bei dem Beamtenverhältnis, welches in Artikel 33 GG geregelt ist, handelt es sich um ein gegenseitiges öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis. Während der Beamte der Dienst- und Treuepflicht unterliegt, besteht seitens des Dienstherrn die Fürsorgepflicht gegenüber seinem Beamten.

Aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis entsteht für den Dienstherrn die Verpflichtung zur Alimentation, um die angemessene Amtsführung ohne wirtschaftliche Schwierigkeiten zu ermöglichen. Unter anderem sind nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst aus Altersgründen „amtsangemessene Dienstbezüge“ zu gewähren. Die Pensionszahlungen, die ein Beamter nach altersbedingtem Ausscheiden aus dem Dienst erhält, sind – vor allem brutto - nicht mit der gesetzlichen Rente samt Betriebsrente zu vergleichen. Zum einen muss hier berücksichtigt werden, dass von der Pension die Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, die sich ohne einen Arbeitgeberzuschuss vom Staat im Ruhestand im Extremfall verdoppeln können. Außerdem werden Pensionen im Gegensatz zu gesetzlichen Renten und Betriebsrenten voll besteuert. Es gibt lediglich einen steuerlichen Pensionsfreibetrag.
Würde auch für Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden müssen, so würde dies weder etwas an der Bezahlbarkeit des Rentensystems noch an dessen Demographie-Problem ändern. Ganz im Gegenteil: Die geburtenstarken Jahrgänge würden die Rentenkasse noch stärker belasten. Außerdem würden bei einem Wechsel in die gesetzliche Rentenversicherung die Bruttolöhne und somit die Ausgaben des Staates rapide steigen.

Darüber hinaus setzen sich CDU und CSU seit Jahren für eine zukunftsfeste Alterssicherung für alle nicht-verbeamteten Arbeitnehmer und Selbstständige ein, die auf den drei Säulen aus gesetzlicher Rentenversicherung, betrieblicher und privater Vorsorge fußt.

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurden deutliche Verbesserungen in der zweiten und dritten Säule der Alterssicherung auf den Weg gebracht. Durch die Erhöhung der Grundzulage wird die staatliche geförderte Altersvorsorge (Riester-Rente) deutlich attraktiver. Wir wollen diesen Weg auch in Zukunft weiter fortsetzen.

Weiterhin gibt es Freibeträge bei der Grundsicherung. Alles, was jemand freiwillig an zusätzlicher Altersversorgung angespart hat und was zu einer monatlichen ausgezahlten Zusatzrente führt, wird künftig mit mindestens 100 Euro und maximal 202 Euro von der Anrechnung auf die Grundsicherung freigestellt. Damit lohnt sich nun jede Zusatzrente, weil das im Alter immer zu einer finanziellen Besserstellung führt.

Der Bundeshaushalt sieht als Leistung des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung aktuell einen Betrag in Höhe von knapp über 90 Milliarden Euro vor. Das entspricht rund einem Drittel der Gesamtausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung. Schon heute ist damit der Großteil der sogenannten versicherungsfremden Leistungen steuerfinanziert.

3. Warum werden zur Rentenversicherung nicht alle Einkommensarten herangezogen?
Die gesetzliche Rente ist ein „Lohnersatzeinkommen“. Daher sollte nur das verbeitragt werden, was es im Rentenalter zu ersetzen gilt.

Freundlich grüßt Sie
Ihr
Tim Ostermann