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Frage von Helmut H. •

Frage an Tim Ostermann von Helmut H. bezüglich Jugend

Guten Tag, kann es sein dass wenn ein Unternehmer hier aus Deutschland Mitarbeiter aus Rumänien bzw. Bulgarien hier her zum Arbeiten holt diese die Möglichkeit haben, wenn sie denn mehrer oder auch nur ein Kind zu Hause haben hier bei uns deswegen Kindergeld bezahlt bekommen bzw. dieses ihnen auch noch nachträglich bezahlt werden kann.

Klingt etwas unglaubwürdig, oder was meinen Sie dazu.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu Kindergeldzahlungen an EU-Bürger.

Tatsächlich haben aufgrund der Personenfreizügigkeit alle EU-Bürger, die in Deutschland arbeiten oder wohnen, einen Anspruch auf Kindergeld für ihre Kinder. Dabei ist nicht entscheidend, ob das Kind in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat lebt, in dem die Lebenshaltungskosten und auch das dort gezahlte Kindergeld geringer sind. Das Kindergeld ist in jedem Fall in voller Höhe zu zahlen. Von daher ist ihre Frage, ob rumänische oder bulgarische Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, Kindergeld für ihre Kinder erhalten, zu bejahen.

Die CDU hat bereits vor einigen Monaten darauf hingewiesen, dass dies Fehlanreize liefert und Armutszuwanderung, vor allem aus Ost-Europa, begünstigt. Ziel ist es deswegen, die Kindergeldzahlungen auf das im Wohnort der Kinder übliche Niveau zu kürzen. Nachdem sich unser derzeitiger Koalitionspartner SPD lange gegen dieses Vorhaben gesperrt hatte, hat die Bundesregierung im April dann doch noch Eckpunkte zu beabsichtigten Kürzungen des Kindergeldes für EU-Ausländer beschlossen. Allerdings können gesetzgeberische Schritte erst dann eingeleitet werden, wenn die EU-Kommission das EU-Recht ändert, da ansonsten ein Vertragsverletzungsverfahren droht.

Die CDU wird sich daher in der kommenden Legislaturperiode verstärkt dafür einsetzen, entsprechende Kürzungen durch Anpassungen im europäischen Recht zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Tim Ostermann