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Frage von Karl-Heinz R. •

Frage an Tim Ostermann von Karl-Heinz R. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Dr. Ostermann,
ich bin 2010 mit 62,5 Jahren vorzeitig Rentner geworden, mit dem entsprechenden Abzug bei meiner Rente.
Wenn nun die geplante abschlagsfreie Rente ab 63 möglich wird sofern man 45 Beitragsjahre nachweist( ich habe 46 Jahre ) gilt das dann im Nachhinein auch für mich oder nur für die Personen die zukünftig vorzeitig Rente beziehen ?

Mit frdl. Gruß
K-H Rügge

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rügge,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Rente. Ich habe in der letzten Zeit viele Zuschriften zu dieser Thematik erhalten.

Leider kann ich Ihnen in dieser Sache jedoch derzeit keine Auskunft geben. Im Moment ist die abschlagsfreie Rente, wie Sie selbst schreiben, nur geplant, d.h. sie steht im Koalitionsvertrag. Zuerst müssen die SPD-Mitglieder überhaupt für den Vertrag stimmen, bevor eine Regierung gebildet werden kann. Erst danach kann sich eine etwaige schwarz-rote Regierung an die Ausgestaltung eines entsprechenden Gesetzes zur abschlagsfreien Rente ab 63 bei 45 Beitragsjahren machen. Dann wird man sehen, welche Regelungen konkret umgesetzt werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte.

Freundlich grüßt Sie

Tim Ostermann