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Frage von Cornelia M. •

Frage an Tim Ostermann von Cornelia M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Lieber Herr Dr. Ostermann

Leider haben Sie meine Frage nicht komplett beantwortet. Evtl. habe ich meine Frage nicht genau genug gestellt oder Sie haben den mittleren Teil überlesen. http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_tim_ostermann-1031-71345--f396837.html#q396837

In meiner ersten Frage habe ich bewusst einen Verweis zu der Geschichte des Graf von Stauffenberg beschrieben. Da auch dieser gegen geltendes Recht verstoßen hat.

Aus meiner ersten Frage: „Graf von Stauffenberg hat durch seinen Attentatsversuch gegen Hitler, sowohl gegen geltendes Recht verstoßen, als auch ein großes persönliches Risiko getragen“

Sie schrieben in Ihrer Antwort: „Snowden ist kein politisch Verfolgter. Er hat - ungeachtet der Bewertung seines Handelns - gegen Strafgesetze verstoßen.“

Vermutlich hat Herr Snowden gegen Gesetze in seinem Heimatland verstoßen, aber welcher politische Flüchtling tut das nicht? Hat Graf von Stauffenberg nicht auch gegen geltendes Recht im Dritten Reich verstoßen?

Zudem ist es doch fraglich, ob Deutschland überhaupt in ein Land ausliefern sollte, das Menschen foltert und ihnen mit Todesstrafe droht (Menschenrechltich mehr als bedenklich). Grade weil US-Justizminister Eric Holder zusichert muss, dieses Mal auf Folter zu verzichten und nicht die Todesstrafe zu verhängen, zeigt doch, dass dieses Vorgehen ansonsten der „Normalfall“ zu seinen scheint. Ansonsten wäre ja die Versicherung des US-Justizminister Eric Holder obsolet.

Daher meine Frage etwas allgemeiner gestellt: Warum liefert Deutschland an Länder aus, für die es normal ist, dass Menschen gefoltert und im schlimmsten Fall exekutiert werden? Solle das existierende Auslieferungsabkommen nicht soweit überarbeitet werden, dass Deutschland nicht mehr an Folterstaaten ausliefert? Wie ist Ihre persönlich Meinung zu diesem Fall?

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Antwort von
CDU

Liebe Frau Messner,

es bedeutet für mich einen großen Unterschied, ob gegen das Recht eines demokratischen Staates - und dazu zähle ich die USA - oder gegen jenes eines Unrechtsstaates wie Deutschland zur Zeit des Nationalsozialismus verstoßen wird. Die Handlungen Stauffenbergs und seiner Mitstreiter sehe ich als heldenhaft an. Die Parallelen zwischen Stauffenberg und Snowden halten sich m. E. in Grenzen.

Im Oktober 2009 wurde zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten das aktuell gültige Auslieferungsabkommen geschlossen. Danach werden Verdächtige aus einem EU-Land nur dann in die Vereinigten Staaten ausgeliefert, wenn ihnen dort nicht die Todesstrafe droht.

Ich sehe es so wie Sie: Deutschland sollte nicht an Folterstaaten ausliefern. Meines Wissens nach passiert dies auch nicht. Die USA sind in meinen Augen kein Folterstaat.

Freundliche Grüße

Tim Ostermann