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Frage von Cornelia M. •

Frage an Tim Ostermann von Cornelia M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Lieber Herr Dr. Ostermann,

Sicherlich haben auch Sie den NSA-Abhörskandal zur Kenntnis genommen, der durch den Mut des Whistleblower Edward Snowden aufgedeckt wurde. Meiner Meinung nach handelt es sich bei Edward Snowden eindeutig um ein Held, der unter größten persönlichen Risiken (Folter, Todesstrafe), sowohl mir persönlichen, Deutschland und dem gesamten Rest der Welt einen immensen Dienst erwiesen hat.

In Deutschland werden mutige Menschen wie z.B. Graf von Stauffenberg als Helden gefeiert und haben einen festen Platz in der deutschen Geschichte. Graf von Stauffenberg hat durch seinen Attentatsversuch gegen Hitler, sowohl gegen geltendes Recht verstoßen, als auch ein großes persönliches Risiko getragen. Für dieses mutige Handeln wurde er am 20. Juli 1944 exekutiert.

In diesem Zusammenhang lautet meine konkrete Frage: Warum wurde Edward Snowdens Asylantrag abgelehnt und wie ist Ihre Meinung zu diesem Fall? Schließlich handelt es sich m.M.n bei diesem Fall eindeutig um einen politischen Flüchtling, der in seinem Heimatland mit Folter und Exekution rechnen muss.

Über eine Antwort und Ihre Meinung würde Ich mich sehr freuen.

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Antwort von
CDU

Liebe Frau Messner,

die deutschen Behörden haben geprüft, ob eine Einreise Edward Snowdens aus humanitären und völkerrechtlichen Gründen möglich wäre. Das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die entsprechenden Voraussetzungen nicht vorliegen. Ein per Fax gestellter Asylantrag kann schon rein formal nicht gewährt werden.

Snowden ist kein politisch Verfolgter. Er hat - ungeachtet der Bewertung seines Handelns - gegen Strafgesetze verstoßen. Zwischen Deutschland und den USA gibt es ein gültiges Auslieferungsabkommen. Danach müsste Snowden den US-Behörden ausgeliefert werden. US-Justizminister Eric Holder hat der russischen Regierung in einem Schreiben zugesichert, dass Snowden nach seiner Auslieferung vor ein Zivilgericht gestellt und nicht mit der Todesstrafe rechnen muss. In dem Brief an seinen russischen Kollegen schrieb Holden zudem, Snowden würde auch nicht gefoltert und könnte auf alle Rechte bauen, die das US-Zivilrecht biete.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben.

Freundlich grüßt Sie

Tim Ostermann