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Frage von Maximilian B. •

Frage an Tim Ostermann von Maximilian B. bezüglich Recht

Wie ist Ihre Position zu der - von Ihrer Partei (CDU) geforderten - Einführung einer „Mindestspeicherfrist für Verbindungsdaten“. ( CDU-Regierungsprogramm S.114; http://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/cdu_regierungsprogramm_2013-2017.pdf )?

Nach dem Urteil der Bundesverfassungsgerichtes vom 2 März 2010 zur Vorratsdatenspeicherung bzw. Mindestspeicherfrist, verstößt diese Regelung gegen Art. 10, Abs. 1 des Grundgesetz („Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich“). ( https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html )

Sind Sie für oder gegen diese, bereits vom BverfG als „verfassungswidrig“ beurteilte Regelung und wie würden Sie im Falle einer Abstimmung im Bundestag handeln?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bergmann,

ich unterstütze die Forderung, eine Mindestspeicherfrist einzuführen. Die derzeit bestehenden Schutzlücken müssen geschlossen werden. Voraussetzung für einen Datenzugriff soll sein, dass eine SCHWERE Straftat vorliegt und ein Ermittlungsrichter dies anordnet oder aber ERHEBLICHE Gefahren es erfordern.

Ich bin mir sicher, dass eine Regelung gefunden werden kann, die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2010 nicht widerspricht.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben.

Freundlich grüßt Sie

Tim Ostermann