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Tim Klüssendorf
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Frage von Simon K. •

Wie bewerten Sie den Referentenentwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit?

Sehr geehrter Herr Klüssendorf,

im Mai 2020 hat das BVerfG per Beschluss ausgeführt, dass die Besoldung der Bundesbeamten nicht mit Art. 33 Abs. 5 vereinbar ist. Im Januar diesen Jahres wurde nach mehr als zwei Jahren endlich ein Referentenentwurf für eine amtsangemessene Alimentation veröffentlicht, welcher anschließend in die Verbändeabstimmung ging.
Der DRB schrieb in ihrer Stellungnahme:
"Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Herstellung einer amtsangemessenen Besoldung erfüllt die Erwartungen nicht. Er widerspricht in wesentlichen Teilen dem Grundgesetz und ist auch personalwirtschaftlich fragwürdig."
Wie bewertet das BMJ den Referententwurf und wird dieser von Ihnen als verfassungskonform angesehen? Wie ist der aktuelle Sachstand?

Mit freundlichen Grüßen

Tim Klüssendorf Pressefoto - Fotograf Fionn Grosse
Antwort von
SPD

Guten Tag,

Jeder fertige Gesetzentwurf muss selbstverständlich hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit geprüft werden, das gilt auch für das Bundesbesoldungs- und –versorgungsangemessenheitsgesetz.

Beste Grüße

Tim Klüssendorf

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