
(...) ich fürchte, dass man in dieser Sache nicht sehr viel Handlungsmöglichkeiten hat. Das Straßenverkehrsrecht ist in der Hinsicht sehr strikt: Eine zum Parken gewidmete Fläche steht allen VerkehrsteilnehmerInnen gleichermaßen zur Verfügung. Davon gibt es nur ganz enge Ausnahmen. (...)