Frage an Till Steffen von Michael L. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Steffen,
ich bin etwas verwundert über die Tatsache, dass zurzeit im Hamburger Stadtgebiet etliche Ampeln neue Wechselscheiben (Gemeinsame Symbole für Fußgänger und Radfahrer) erhalten. Mit der Fahrradnovelle vom 1.9.2009 sollte eigentlich mit einer Übergangsfrist bis zum 1.9.2012 die Situation, dass Fahrradfahrer die Ampel der Fußgänger beachten müssen, verbessert werden. Es gäbe nämlich 3 Optionen:
1. Die Radfahrer beachten die Autoampel (was die Autofahrer bestimmt nicht wollen)
2. Es gibt separate Radampeln mit längeren Grünzeiten
3. Es werden ganz billig neue Wechselscheiben mit gemeinsamen Fußgänger- und Radfahrer-Symbolen eingesetzt (das betoniert den Status Quo der kurzen Grünzeiten)
Bisher war die Argumentation der Grünen immer, dass man Dinge, die in 30-40 Jahren SPD/CDU/Statt/Schill etc. verbockt wurden, nicht in dieser kurzen Amtsperiode ändern kann. Dies ist hier aber nicht der Fall, da man die Situation nämlich schon im Keim ersticken könnte, indem man nicht Option 3 ausüben würde.
Ein gutes Beispiel für eine notwendige Radampel ist die Kreuzung Schröderstiftstr./Rentzelstr., die einen sehr hohen Radverkehrsanteil aufweist, aber nur sehr kurze Grünzeiten hat.
Ich würde mich freuen, Ihre Meinung zu diesem Thema zu erhalten.
Zu diesem Thema gibt es übrigens hier eine kurze Erklärung (nicht von mir):
http://missstaende-hamburg.blogspot.com/2010/09/fuganger-radfahrer-der-radverkehr-wird.html
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Loose
P.S: Hatte die Frage bereits an Ihre Kollegin Jenny Weggen gestellt, allerdings ist sie anscheinend ausgeschieden.
Sehr geehrter Herr Loose,
vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch. Grundsätzlich stimmen wir in der Bewertung der StVO-Novelle überein: Ihre fahrradfreundliche Stoßrichtung darf nicht unterlaufen werden. Fahrräder gehören grundsätzlich auf die Fahrbahn, denn sie ist die sicherere und komfortablere Alternative zu Radwegen, die Mitbenutzung der Auto-Lichtzeichen ist dabei selbstverständlich. Auf vielen Straßen könnte die Radwegebenutzungspflicht ersatzlos entfallen und dafür setzte ich mich auch persönlich ein. Dort, wo die Radwegebenutzungspflicht bestehen bleibt, müssen die Radwege adäquat sein. Dazu müssen sie in Breite, Beschaffenheit und Führung den Hamburger Planungshinweisen für Stadtstrassen (PLAST) Teil 9 für Anlagen des Radverkehrs entsprechen.
http://www.hamburg.de/plast/2510642/plast-inhaltsverzeichnis.html Und dazu gehören auch eigene Fahrradampeln, die der schnelleren Straßenüberquerung von RadlerInnen Rechnung tragen. Insofern ist die Ausstattung von Fußgängerampeln mit gemeinsamen Streuscheiben für RadfahrerInnen und FußgängerInnen schädlich für den Radverkehr. Da die GAL nicht länger die Behördenleitung in der BSU stellt, kann ich nicht kurzfristig feststellen, in welchem Umfang dieser Austausch von Streuscheiben tatsächlich stattfindet. Ich kann auch nur darüber spekulieren, ob dieses Vorgehen vorrangig aus finanziellen Gründen erfolgt. Ich fahre selbst sehr viel Fahrrad - seien Sie deswegen versichert, dass ich mich auch in der nächsten Legislaturperiode für eine Verbesserung der Radverkehrsführung auch in der Frage der Fahrradampeln einsetzen werde. Danke für Ihren Hinweis auf diese Praxis! Im GAL-Wahlprogramm finden sie unsere Position zum Fahrradverkehr unter http://hamburg.gruene.de/artikel/17-01-2011/das-wahlprogramm-der-gal#pedale
Während meiner Amtszeit als Justizsenator war Frau Weggen von meiner Wahlkreisliste für mich in die Bürgerschaft nachgerückt. Nach dem Ende meines Senatsamtes ist das Mandat an mich zurückgefallen.