Was muss noch passieren, um ein Verbot der AFD beim Bundesverfassungsgericht durch den Bundestag prüfen zu lassen?
Sehr geehrter Herr Steffen,
Die AFD ist ziemlich wahrscheinlich gesichert rechtsextrem, sagt der Verfassungsschutz-Präsident selbst. Es ist nur noch eine Frage der Zeit bis sie diesen Status erhält.
Eine solche Partei gibt einen Scheiß auf die Verfassung und die Menschenrechte. Diese Partei muss verboten werden, bevor sie echten Schaden anrichten kann. Das Bundesverfassungsgericht kann dies prüfen, wenn der Bundestag den Anstoß gibt.
Ich Frage sie: was muss noch passieren, dass sie, ihre Partei und der Bundestag eine Prüfung des Verbots der AFD beim Bundesverfassungsgericht beantragen?
Sehr geehrter Herr L.,
ein Parteiverbotsverfahren eine komplizierte Angelegenheit. Selbst ein Verbot der mehr oder weniger offen-neonazistischen NPD ist gleich zweimal vorm Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Scheitern eines AfD-Verbotsantrags hätte wohl zur Folge, dass die AfD im Anschluss eine Zeit lang ungehindert ihre demokratieverachtende Politik betreiben könnte, und würde ihr zusätzlich reichlich Munition im Kampf gegen die demokratischen Parteien liefern. Daher gilt es nicht überstürzt zu handeln, um sicherzustellen, dass ein Parteiverbotsverfahren auch tatsächlich mit dem Verbot der AfD endet. Ich bin hierbei jedoch absolut dafür, die sorgfältige Prüfung eines Verbotsverfahrens einzuleiten, damit wir einschätzen können, wie die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens sind und dementsprechend handeln können.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Bundes-AfD, im Gegensatz zu einzelnen Landesverbänden, bisher lediglich als rechtsextremistischen Verdachtsfall und nicht als gesichert rechtsextrem eingeschätzt. Gegen diese Einschätzung geht die Partei aktuell rechtlich vor, das zuständige OVG Münster hat bisher noch kein Urteil gesprochen. Dieses Verfahren wird Aufschluss über das Ausmaß der extremistischen Gesinnung der AfD geben und könnte zudem neue Materialien für ein Verbotsverfahren hervorbringen. Dieses Urteil abzuwarten kann daher hilfreich sein, um die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens einschätzen zu können.
Viele Grüße!
Till Steffen