Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer Fahrradtour
Till Steffen
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Claudia v. •

Warum werden freiwillig Versicherter in der KK im Vorruhestand weiter als freiwillig Versicherter behandelt, obwohl die Bezüge deutlich unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen?

Ich bin Vorruheständlerin und war jahrelang freiwillig in der gesetzl. Krankenkasse versichert. Durch meine Vorruhestandsregelung bin ich unter die Beitragesbemessungsgrenze (BMG) gerutscht, werde von der Krankenkasse aber weiterhin wie eine freiwillig Versicherte behandelt. Dies hat zur Folge, daß alle meine Einnahmen bis zur BMG mit Krankenkassenbeiträge belegt sind, die von mir ALLEIN zu entrichten sind. Mit u.a. negativen Folgen für meine private Altersvorsorge (z.B. Zinsen usw.)
Aus meiner Sicht widerspricht dies dem Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 GG).
Eine Person, die wie ich ein Vorruhestandsgehalt in gleicher Höhe bezieht, vorher aber pflichtversichert war, ist weiterhin pflichtversichert und muss für keine weiteren Einnahmen KK-Beiträge entrichten. Diejenige hat die gleiche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (bzgl. Vorruhestandsbezügen), zahlt aber ggf. deutlich weniger KK-Beiträge.
Zudem lohnt sich so kein Minijob - was dem angeblichen Fachkräftemangel widerspricht.

Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer Fahrradtour
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau von S.

vielen Dank für Ihre Frage. 

Das Thema liegt außerhalb meines persönlichen Expertisengebiets. Was wir allerdings in Erfahrung bringen konnten, ist, dass man nach Eintritt in den Vorruhestand weiterhin freiwillig versichert bleibt soweit man es vorher auch war. Ich habe großes Verständnis für Ihre Frustration diesbezüglich und dieser Umstand zeigt eine Ungerechtigkeit des deutschen Gesundheitssystems auf. Hier besteht politischer Handlungsbedarf.

Viele Grüße

Till Steffen

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