Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer Fahrradtour
Till Steffen
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Anne S. •

Warum haben die Grünen dieser Wahlrechtsreform (Kippen der Grundmandatsklausel) zugestimmt und trotzdem der hohen Zahl der Bundestagsmandate zugestimmt?

Sehr geehrter Herr Steffen,
es macht mich fassungslos, dass die Grünen einer Wahlrechtsreform zugestimmt haben, bei der die Grundmandatsklausel gestrichen wird. Das ist ein demokratischer Grundpfeiler des Wahlrechts, der auch kleineren oder regional stärkeren Parteien parlamentarische Partizipation ermöglicht.
Ich kann nur hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidung kippt. Und ich vermute, dass jemand wie Hans Christian Ströbele diese Entscheidung der Grünen nicht mitgetragen hätte.
Meine Stimme kann ich den Grünen nun nicht mehr geben.

Es grüßt Sie, Anne S.

Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer Fahrradtour
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau S.,

die Grundmandatsklausel haben wir abgeschafft, da sie bei einer Verhältniswahl systemfremd ist. Trotz Billigung des Bundesverfassungsgerichts wird diese Klausel in ihrer rechtlichen Zulässigkeit schon seit vielen Jahren in Frage gestellt. Sie stellt auf den Erfolg in der Mehrheitswahl und nicht in der Verhältniswahl ab. Ihre Ansicht, dass es sich bei der Grundmandatsklausel um einen demokratischen Grundpfeiler des Wahlrechts handelt, kann ich daher nicht teilen. Auch in der Öffentlichen Anhörung im Bundestag bezweifelten Sachverständige die verfassungsrechtliche Rechtfertigung dieser Klausel. Daher haben wir uns in der Ampelkoalition dazu entschieden, die Grundmandatsklausel abzuschaffen.

Wir erhöhen die Regelgröße von 598 auf 630 Abgeordnete. Damit verringern wir die Wahrscheinlichkeit, dass Wahlkreismandate mangels Zweitstimmendeckung nicht zugeteilt werden. Es stehen mehr Sitze zur Verteilung zur Verfügung. Die Anzahl der maximal zu verteilenden Wahlkreismandate in Höhe von 299 bleibt gleich, es erhöht sich lediglich die Anzahl der Listenmandate. Somit wird es künftig eine konstante Anzahl der Mitglieder des Deutschen Bundestag geben. Unvorhersehbare Schwankungen sind ausgeschlossen.

Die Wahlrechtsreform wird die Größe des Bundestages endlich wirksam begrenzen und zudem dazu führen, dass sich die politischen Verhältnisse im Land im Bundestag verhältnismäßig und fair widerspiegeln. Ich würde mich daher freuen, wenn Sie sich mit unserer Reform doch noch anfreunden könnten.

Mit freundlichen Grüßen
Till Steffen

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