Wann muss mein Vermieter mir endlich ein Balkonkraftwerk erlauben? Wie lange braucht der Rechtsausschuss noch?
Sehr geehrte Herr Steffen,
ich bin Mieter in einem Mehrfamilienhaus mit Südbalkon. Leider verhindert mein Vermieter und die anderen WEG-Eigentümer meinen Plan, an der Balkonbrüstung ein PV-Modul (Balkonkraftwerk) aufzuhängen, da die mehrfarbige Fassade schon so gestückelt aussehe und ein PV-Modul so hässlich sei.
Herr Habeck hat das Solarpaket 1 erfolgreich auf den Weg weggebracht - wann beschließt der Rechtsausschuss endlich den vorliegenden Entwurf zur Gestattung von Steckersolargeräten für Mieter und Eigentümer.
Wer blockiert in dem Ausschuss die Verabschiedung?
Sehr geehrter Herr H.,
der Gesetzentwurf steht in dieser Woche auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses und des Plenums. Die Verhandlungen liefen länger als geplant, aber nun machen wir Balkonsolar noch einfacher, ganz besonders für Mieter*innen. Schon mit dem Solarpaket I dürfen Balkonsolaranlagen größer sein, müssen nur noch beim Marktstammdatenregister registriert werden und können auch ohne moderne Stromzähler angeschlossen werden. Jetzt sorgen wir dafür, dass Balkonsolar künftig als sogenannte privilegierte Maßnahme gilt, und Mieter*innen gegenüber Vermieter*innen endlich einen Rechtsanspruch bekommen, dass sie ihr Balkonkraftwerk in Betrieb nehmen dürfen. Für viele Mieter*innen ermöglicht das, bei der Stromrechnung jeden Monat Kosten zu sparen und ganz praktisch etwas für den Klimaschutz zu tun. Eine Überarbeitung des Technischen Regelwerks für Steckersolaranlagen durch den Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) steht nun noch aus, ist aber bereits angekündigt.
Viele Grüße!
Till Steffen