Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer Fahrradtour
Till Steffen
Bündnis 90/Die Grünen
93 %
42 / 45 Fragen beantwortet
Frage von Monika S. •

Wann befasst sich die Regierung und die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen mit den dringend notwendigen Ergänzungen des Wohnungseigentumsgesetz?

Sehr geehrter Herr Dr. Steffen,
durch Änderung des Wohnungseigentumsgesetz zum 1.12.20 wurden Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren erheblich benachteiligt. Bis November 2020 waren bei Beschlussanfechtungsklagen (Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen) die übrigen Eigentümer die Beklagten. Dadurch war die Kostentragung eindeutig, wenn die Klägerseite das Verfahren gewonnen hat. Durch die Änderung seit 01.12.20 ist aber die Eigentümergemeinschaft die Beklagte. Wenn die Klägerseite das Verfahren gewinnt, müsste aber die Klägerseite dennoch einen Teil der Prozesskosten mittragen, als Teil der Eigentümergemeinschaft. Das ist eine extreme Ungerechtigkeit. Es ist daher dringend erforderlich, dass im Wohnungseigentumsgesetz ergänzt wird, dass die Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren an den Prozesskosten nicht beteiligt werden dürfen, wenn die Kläger das Beschlussanfechtungsverfahren gewonnen haben.
Mit freundlichen Grüßen,

Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer Fahrradtour
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Anregungen zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes. Wir setzen uns kritisch mit den bestehenden Regelungen auseinander und werden dann gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern entscheiden, ob hier nachgesteuert werden muss.

Mit freundlichen Grüßen
Till Steffen

Was möchten Sie wissen von:
Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer Fahrradtour
Till Steffen
Bündnis 90/Die Grünen