Sehr geehrter Herr Steffen, was tun Sie zur Stärkung der Ehrenamtlichen Richterinnen und Richter und zur Verbesserung der Bedingungen dieses wichtigen (Pflicht-)Ehrenamtes?
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind als gleichberechtigte Mitglieder eines Gerichts persönlich und sachlich unabhängig.
Um dieser großen Verantwortung des Amtes stets gerecht werden zu können, sind ständige Fort- und Weiterbildung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Strafjustiz unabdingbar. Schöffinnen und Schöffen brauchen das unbedingte Wissen über ihre Rechte und ihrer Pflichten, wenn sie das Schöffenamt vollumfänglich und wie vom Gesetzgeber vorgesehen, ausfüllen sollen. Nur so kann dieses wichtige Pflichtehrenamt souverän ausgeführt werden.
Wie werden Sie als MdB handeln, um die dringend notwendige Stärkung der ca. 100000 ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in Deutschland, aber auch die der Schöffinnen und Schöffen im Besonderen, bundesweit herbeizuführen und des Weiteren, was werden Sie tun, um deren Bedingungen zu verbessern?
Sehr geehrter Herr Peters,
vielen Dank für Ihre Frage!
Schöffinnen und Schöffen leisten in der Tat einen sehr wertvollen Beitrag. Ich habe selbst auch im Ausland für dieses deutsche Modell der Beteiligung von Ehrenamtlichen geworben.
Ich sehe die Fortbildung nicht in erster Linie als Aufgabe des Bundes. Die Länder organisieren die Justiz und sind auch am besten geeignet die richtigen Fortbildungsangebote festzulegen. Wichtig ist hier immer auch die enge Einbindung von Richterinnen und Richtern aus der Praxis.
So geschieht es auch in Hamburg, wo es auch entsprechende Fortbildungsangebote gibt. Diese werden von der Stadt Hamburg finanziert und z.B. von der Volkshochschule und dem DGB unter Einbindung von Richterinnen und Richtern angeboten. Nähere Infomationen finden Sie im Leitfaden hier: https://www.hamburg.de/bjv/service/3740714/schoeffen/
Diese Angebote finden jeweils im Schwerpunkt zu Beginn der Schöffenwahlperiode statt. Wenn Sie Anregungen für eine Verbesserung des Angebots haben, wenden Sie sich am besten rechtzeitig vor Beginn der nächsten Wahlperiode an die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz.
Mit freundlichen Grüßen
Till Steffen