Ist es rechtmäßig, Bürger zu etwas zu verpflichten, was sie Geld kostet?
Sehr geehrter Herr Steffen,
in Hamburg (und den meisten anderen Bundesländer) gilt eine Ordnungsstrafe von 150 bis 2000 €, wenn man sich nach einem positiven Selbsttest nicht zusätzlich von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 testen lässt.
In diesem Fall erhält man aber gemäß der aktuellen Bundes-Testverordnung weder Ermäßigung noch Befreiung von den Kosten, d.h. man muss also 10-15 € bezahlen, um keine Ordnungswidrigkeit zu begehen.
Berlin hat die Landesverordnung aus diesem Grund angepasst: https://www.rbb24.de/politik/thema/corona/beitraege/2022/07/corona-regeln-berlin-selbsttest-reicht.html
Ist die Pflicht zur Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Dienstleistung durch das deutsche Gesetz abgesichert?
Sehr geehrte Frau W,
gerne möchte ich Ihre Frage noch beantworten, ob grundsätzlich die Pflicht zur Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Dienstleitung durch das deutsche Gesetz abgesichert ist: Ja, manchmal geht es nicht anders, um ein solidarisches Zusammenleben der Gesellschaft zu garantieren. Zum Beispiel ist ein Bürger auch verpflichtet, krankenversichert zu sein oder seine eigene Müllentsorgung zu finanzieren, was ebenfalls kostenpflichtige Dienstleistungen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Till Steffen