Freiheitsrechte ungeimpfter Personen wurden auf Bas. falscher Inzidenzwerte eingeschränkt. Sollte man d. körp. Integrität v. Menschen n. besser respektieren, wenn man die genaue Impfquote nicht kennt?
Sehr geehrter Herr Steffen,
Sie haben sich für eine allgemeine Impfpflicht gegen das Corona-Virus ausgesprochen und begründen dies mit der niedrigen Impfquote in Deutschland.
Allerdings gibt das RKI die offizielle Impfquote nur als als Mindestimpfquote an, da eine hundertprozentige Erfassung durch das Meldesystem nicht erreicht werden kann.
Ist es verfassungskonform auf Basis rudimentärer Zahlen gegen den Willen von Personen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit einzuschränken?
Mit freundlichen Grüßen
Norbert R.
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Sehr geehrter Herr R.,
wir haben während der Corona-Pandemie die Erfahrung gemacht, dass wir ein Impfregister benötigen, um Klarheit darüber zu erreichen, wer bereits geimpft ist und wer nicht. Deshalb halte ich es für wichtig, dass wir Schritte zur Einrichtung eines Impfregisters tätigen. Allerdings wissen wir auch aufgrund der verfügbaren Daten, dass die Impfquote in Deutschland zu niedrig ist, um auf eine neue Corona-Welle im Herbst, mit der wir bedauerlicherweise rechnen müssen, gut vorbereitet zu sein.
Mit freundlichen Grüßen,
Till Steffen