Frage an Till Steffen von Ulrich E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Steffen,
nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur 5%-Sperrklause in Schleswig-Holsteins Kommunalwahlrecht stelle ich mir und Ihnen die Frage, ob die Sperrklauisel für hamburgs Bezirksversammlungen noch akzeptabel ist. Wie denken Sie darüber?
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Engelfried
Hallo Herr Engelfried,
ich halte die 5%-Sperrklausel für die Bezirksversammlungen nicht für sinnvoll. Nun ist die GAL in Hamburg zwar eher Nutznießerin einer solchen Hürde, solche parteitaktischen Erwägungen sollten jedoch für keine der Parteien im Vordergrund stehen.
Ich teile die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts voll und ganz: Der Einschränkung der Erfolgschancen einer Stimme durch eine solche Hürde müssten ganz schwerwiegende Gründe der Funktionsfähigkeit des zu wählenden Gremiums gegenüberstehen. Solche Probleme sind in Bezirksversammlungen nicht zu erwarten. Schon mehrfach wurde ganz passabel mit wechselnden Mehrheiten gearbeitet, einer festen Regierungsmehrheit bedarf es nicht.
In Hamburg kommt nun eine Besonderheit hinzu: Das Volk hatte ein Wahlrecht beschlossen, nachdem die Sperrklausel im Bezirk entfällt. Das war nicht nur aus o.g. grundsätzlichen Überlegungen richtig, sondern auch aus systematischen. Über die Mehrpersonenwahlkreise ist es bereits mit deutlich weniger Stimmen möglich, ein Wahlkreismandat zu erreichen. So reicht es z.B. in Bergedorf schon, 1,8 % der Wahlkreisstimmen zu bekommen. Dadurch ist die Sperrklausel faktisch unterlaufen und auch ihr Nutzen weg.
Ich glaube angesichts der Rechtsprechung des Hamburgischen Verfassungsgerichts nicht, dass der gerichtliche Weg der Erfolg versprechendste ist, die Sperrklausel zu kippen. Das wird Aufgabe der nächsten Bürgerschaft sein.
Schöne Grüße
Till Steffen