Frage an Till Steffen von Tony S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Dr. Till Steffen,
bei der nächsten Wahl in Hamburg wird der erstmalig in ganz Hamburg der Digitale Wahlstift eingesetzt. In diesem Zusammenhang habe ich die Frage ob die elektromagnetische Strahlung des „Digitale Wahlstift-Systems“ ausreichend abgeschirmt wird. Soweit ich sehe wurde diese Möglichkeit der Kompromittierung des Wahlgeheimnisses in dem Dokument Schutzprofil „Digitales Wahlstift-System“ nicht berücksichtig.
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/pressemeldungen/2006/oktober/31/2006-10-31-bfi-pm-wahl-digitalerstift-schutzprofil-pdf,property=source.pdf
Falls die elektromagnetische Strahlung nicht ausreichend geschirmt wird, besteht die Möglichkeit (ohne Eingriffe und ohne physikalischen Zugriff auf den Wahlstift oder andere Teile des Systems) Rückschlüsse auf die Daten zu ziehen, die im Wahlstift-System verarbeitet werden. Ich verweise auf das Interview mit dem Direktor der PTB, Dieter Richter, bezüglich diesem Problem bei Wahlmaschinen vom Typ NEDAP im Magazin c´t, Ausgabe 24/2006, S. 72: E-Voting. http://www.heise.de/ct/06/24/072/
Ohne eine Klärung der Frage der elektromagnetischen Abstrahlung sehe ich eine Gefährdung des Wahlgeheimnisses, mit einem „Grünen-Picker“ Gerät wie es PTB-Direktor Dieter Richter nennt.
Sehr geehrter Herr Schinkowski,
die Frage hat uns im Hinblick auf die Beratungen im Verfassungsausschuss auch schon umgetrieben. Ich habe dazu anlässlich Ihrer Frage auch noch mal den aktuellen Stand recherchiert, warte aber noch auf einige Rückläufe. Ich melde mich noch einmal, wenn ich da eine genauere Auskunft geben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Till Steffen
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Sehr geehrter Herr Schinkowski,
ich habe mich nun mal kundig gemacht und insbesondere beim Landeswahlleiter rückgefragt.
Die "Abstrahlungsproblematik" ist nicht im Schutzprofil geregelt, sondern in Nr. 3.4 der "Richtlinien für den Einsatz des Digitalen Wahlstift-Systems bei Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft und Wahlen zu den Bezirksversammlungen sowie bei der Durchführung von Volksentscheiden" enthalten, die Bestandteil der Ausschreibung waren und künftig in die Hamburger Wahlgeräteverordnung übernommen werden:
Danach hat das System die Anonymität der Stimmabgaben zu gewährleisten.
Die "Richtlinie..." wird Grundlage für die Geräteprüfung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt(PTB) sein, die auch die Abstrahlung aller Komponenten misst.
Nach den bisher dem Landeswahlleiter vorliegenden Erkenntnissen geht die PTB davon aus, dass am Wahlstift aufgrund des Batteriebetriebs nur mit einer messbaren Strahlung in einem wenige Zentimeter umfassenden Umfeld um den Stift zu rechnen ist. Da auf dem Stift zudem nur die eigene Stimmabgabe gespeichert ist, weil vorherige Stimmabgaben anderer Wahlberechtigter nach deren Stimmabgabe gelöscht sind, kann das Wahlgeheimnis innerhalb der Wahlkabine nicht durch "Picker"-Geräte gefährdet werden.
Gleiches gilt auch für die Übermittlung der Daten von der Dockingstation in den Laptop. Auch hier ist allenfalls mit kurzräumigen Strahlungen zu rechnen, die zudem im Wahllokal nicht unbemerkt "mitgelesen" werden könnten.
Die Einhaltung dieser Anforderungen wird von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt im Zuge der vorgesehenen Bauartprüfung testiert und erst dann wird das System zu den Hamburg-Wahlen 2008 eingesetzt.
Nach meinem Eindruck ist das Wahlgeheimnis durch den digitalen Wahlstift nicht zusätzlich gefährdet.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Till Steffen