Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer Fahrradtour
Till Steffen
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Carla O. •

Frage an Till Steffen von Carla O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Steffen,

Sie gelten bei den Grünen eher als Olympiaskeptiker. Dennoch ist es nicht zuletzt dem Engagement der grünen Parteispitze zu verdanken, dass Hamburg sich - wenn auch äußerst knapp - gegenüber Berlin als deutsche Olympiabewerberstadt durchsetzen konnte. Ich habe folgende Fragen an Sie:

* Wie stehen Sie als Jurist und Justizsenator zu der nun auf die Schnelle umzusetzenden Verankerung eines Referendums in die Hamburger Verfassung?

* Warum sieht der rot-grüne Vorschlag für das "Referendum von oben" kein Quorum vor, wie es z.B. bei Volksinitiativen usus ist?

* Wie sehen Sie verfassungsrechtlich das Vorgehen, dass mit dem Referendum Volksinitiativen und Bürgerentscheide in dieser Sache (zumindest für die Laufzeit einer Legislaturperiode) verhindert werden sollen?

* Würden Sie die von CDU und FDP favorisierte Lex Olympia, also eine Einzelfall-Lösung speziell für die Olympia-Abstimmung, auch dann ausschließen, wenn ihr eigener Vorschlag eines allgemeinen Referendums nicht die erforderliche 2/3 Mehrheit erhält?

Eine zusätzliche Frage möchte ich (neben Herrn Kerstan) auch an Sie stellen, weil es um ein Wahlversprechen in Bezug auf Olympia geht:

*Eine unabhängige Studie sollte die Chancen und Risiken einer Olympiabewerbung prüfen - so haben die Grünen aus der Opposition heraus argumentiert. Welches unabhängige Organ erstellt die von Ihnen zugesicherte Studie und bei wem haben Sie diese ggf. schon in Auftrag gegeben?

Da Sie nun ja nicht mehr in der Opposition, sondern in der Regierungsverantwortung sind, freue ich mich über konkrete Informationen.

Mit freundlichen Grüßen,

C. O.

Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer Fahrradtour
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau O.,

vielen Dank für Ihre Frage, die mir erst nach meiner Ernennung zum Senator zugegangen sind.
Nach Art. 39 Abs. 2 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg ruht mein Bürgerschaftsmandat während meiner Amtszeit als Mitglied des Senats.
Aus Respekt vor der Hamburgischen Bürgerschaft möchte ich zu Ihren Fragen nicht inhaltlich Stellung nehmen und bitte Sie, sich mit Ihrer Frage stattdessen die Mitglieder meiner vormaligen Fraktion zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Till Steffen

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