Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer Fahrradtour
Till Steffen
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von A. M. •

Frage an Till Steffen von A. M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Steffen,

mit Sorge verfolge ich als Hundehalterin die Entstehung des neuen Hundegesetzes. Abgesehen davon, dass ich mich frage, wie ich meinen Hund artgerecht halten soll, wenn es in meinem Wohnumfeld keine erreichbare, legale Freilaufmöglichkeit gibt, habe ich persönlich ein Problem mit der Chip-Pflicht. Deswegen folgende Fragen an Sie:

1. Welche Alternativlösung wäre denkbar für Hundehalter, die ein Chippen ihres Hundes aus ethischen Gründen ablehnen (unfreiwilliger medizinischer Eingriff/unverhältnismäßige Verletzung des Tieres)? Ist eine solche vorgesehen?

2. Was hat die Einführung der Chippflicht konkret mit Beißvorfällen als aktuellem Anlass für das neue Gesetz zu tun? Hat es im Zusammenhang mit solchen Vorfällen Probleme gegeben, die Halter zu ermitteln?

3. Wenn, wie meistens angeführt, in Wirklichkeit das Verhindern des Aussetzens von Tieren der Grund für die Chip-Pflicht ist, wo ist die Verhältnismäßigkeit/Gerechtigkeit im Hinblick auf andere Haustierarten, die ebenso ausgesetzt werden, und auf weitaus schlimmere Tierquälereien in Massentierhaltung, bei Tiertransporten, in Tierversuchen - auch solchen zur Legitimierung von Hundefutter aus Tiermehlen und Klärschlamm (was nach meinen Informationen den Großteil des verkauften Hundefutters betrifft)?

4. Wo ist die Verhältnismäßigkeit im Nutzen des Chips, wenn man bedenkt, welche Gefahren vom nicht Chip-pflichtigen Menschen selber ausgehen?

5. Welche Sanktionen wird ein Nicht-Chippen nach sich ziehen?

6. Wie wird mit Gasthunden aus Gebieten ohne Chip-Pflicht umgegangen werden (wäre es nicht sinnvoller, eine bundeseinheitliche Lösung anzustreben?)?

7. Wird es eine Befreiungsmöglichkeit für Halter geben, die den Hund unter anderem Recht angeschafft haben?

8. Wie soll eine legale, artgerechte Haltung in Gebieten ermöglicht werden, die keine als Freilaufflächen geeignete Areale haben, wohl aber Parks/Wälder, in denen bislang Spatziergänger, Radfahrer und Hundehalter koexistieren (wo freilaufende Hunde auch jetzt schon nicht legal sind, aber eben trotzdem existieren, weil die Tiere ja irgendwo laufen müssen)?

9. Inwieweit ist die Einhaltung des im Grundgesetz verankerten Tierschutzes bei der Abfassung des neuen Gesetzes beachtet worden (permanenter Leinenzwang ist nicht artgerecht, Chippen ist eine Körperverletzung)?

Mit freundlichem Gruß,
A. Meyer

Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer Fahrradtour
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Meyer bzw. sehr geehrter Herr Meyer,

entschuldigen Sie die Anrede, aber ich kann leider nicht erkennen, welche jetzt angebracht ist. Zunächst einmal ganz herzlichen Dank für Ihre Fragen. Ich halte das Chippen eines Hundes zwar für einen Eingriff in die körperliche Integrität, meine aber, dass dieser Eingriff nicht schwerwiegend ist. Ich halte das Chippen für weit weniger schwerwiegend als z.B. das alternativ in Betracht kommende Anbringen einer Tätowierung, das für die Identifizierung von Hunden teilweise benutzt wird und bei Tieren in der Viehzucht üblich ist. Eine Alternative zum Chippen ist nicht vorgesehen. Es ist zwar in der Tat so, dass die Chippflicht auch die Kontrolle der Zahlung von Hundesteuer erleichtert. Dennoch ist der aktuelle Anlass das politische Ziel, Beißvorfälle einzudämmen. Zentraler Teil der neuen Regeln ist, dass nun auch außerhalb von Grünanlagen eine Leinenpflicht gelten soll, sofern nicht Halter und Tier eine Prüfung abgelegt haben. Ob es sich bei dem mitgeführten Hund wirklich um den getesteten handelt, lässt sich mit Hilfe des Chips sehr schnell kontrollieren. Insoweit wird auch nicht permanenter Leinenzwang herrschen. Die Hunde, die samt Halter geprüft worden sind, können auch weiterhin auf der Straße frei herumlaufen. Deren Bewegungsmöglichkeiten werden sogar noch nach und nach mit der Ausweisung von Freilaufflächen in Parks ausgeweitet, wo bislang ohne Ausnahme Leinenzwang galt. Es ist klar, dass es immer Verbote gibt, die ungestraft verletzt werden konnten. Es wird aber sicher auch in Zukunft so sein, dass ein Verbot nie zu 100 % kontrolliert werden kann. Wie intensiv kontrolliert wird, hängt dann auch immer vom praktischen Verhalten der Hundehalter und Hunde ab. Die Frage nach den Gasthunden kann ich Ihnen nicht beantworten - das wird eine Frage im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens sein. Ich würde Sie deswegen auch bitten, mit den noch einzubringenden Detailfragen an meinen Fraktionskollegen Herr Christian Maaß zu wenden, der im zuständigen Umweltausschuss Vorsitzender ist.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Till Steffen

Dr. Till Steffen
MdHB Direktkandidat für den Bundestag in Eimsbüttel
Sprecher für Justiz, Bezirke und Verfassungsschutz
Speersort 1
20095 Hamburg
Tel. +49-(0)40-32873-217
till.steffen@gal-fraktion.de www.till-steffen.de

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