Frage an Till Steffen von Barbara U. bezüglich Recht
Alle Parteien beklagen sich über zunehmende Kinder- u. Jugendgewalt, aber die Politiker handeln kaum.
Warum wird nichts für straffällige Kinder und deren Eltern so wenig geholfen. Kinder sind mit Vollendung des 7. Lebensjahres deliktfähig, aber nicht strafmündig.
Sie können von kriminellen Erwachsenen dahingehend missbraucht werden, indem man sie als „Werkzeuge“ für Straftaten benutzt, weil man sie nicht bestrafen kann.
Kinder aus Familien, die mangels Bildung oder aus anderen Gründen sich nicht oder nur mangelhaft um die Interessen ihres Kindes kümmern, erhalten über Versäumnisurteile Schuldtitel, die sämtliche Zukunftsperspektiven zerstören.
Warum gibt es keine Kinder- u. Jugendgerichtshilfe, die sich um diese Kinder kümmert und dafür sorgt, dass ab einer bestimmten Schadenhöhe grundsätzlich PKH erteilt wird.
Minderjährige sind mit Vollendung des 14. Lebensjahres strafmündig und können, auch in Abwesenheit oder gegen den Widerspruch der Eltern von der Polizei vernommen werden. Zivilrechtlich sind Minderjährige beschränkt geschäftsfähig und dürfen nur im Rahmen ihres Taschengelds eigenverantwortlich handeln. Ratenverträge oder weitergehende Rechtsgeschäfte Minderjährige nur mit Zustimmung ihres/ihrer gesetzlichen Vertreter abschließen. (Das ist auch gut so!)
Warum dürfen Minderjährige in Abwesenheit ihrer gesetzlichen Vertreter Aussagen treffen, wo es um Schadenssummen von Tausende oder Hunderttausende geht? Solche Gesetze greifen ohne Richterspruch in das elterliche Vertretungsrecht ein und verhindern, dass schon im vorrichterlichen Ermittlungsverfahren ein Anwalt hinzugezogen werden kann. Ich glaube, dass ein 16Jähriger eher die Folgen eines Comic- Abos überblicken kann als eine gesamtschuldnerische Haftung von 20.000€ oder mehr.
Warum kann man aus dem Bußgeldfond nicht den TOA subventionieren, damit Opfer und Geschädigte wenigstens mit finanziellen Hilfen Material oder andere Auslagen erstattet werden.
Wenn das Jugendstrafrecht ein Erziehungsmittel sein soll und es nicht im gewünschten Maße greift, sollte man dann nicht darüber nachdenken, woran es liegen könnte und neue Wege gehen?
B. Uduwerella
Sehr geehrte Frau Uduwerella,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich tue mich erst mal etwas schwer, mir die von Ihnen geschilderte Problematik vorzustellen.
Ich denke mir folgendes Beispiel: Ein 13-jähriger wird von der Polizei aufgegriffen, weil der Verdacht besteht, dass er ein Graffiti an einer Hauswand angebracht hat. Dieses ist nur mit hohem Kostenaufwand zu beseitigen. Er wird von der Polizei vernommen, gibt zu, dass er das gewesen ist und dann nach Hause gebracht.
Will nun der Hauseigentümer Schadensersatz von den Eltern, wird er zunächst das von denen direkt einfordern. Wenn die sich weigern, muss er Klage erheben. Die Verurteilung zur Zahlung kann dann nur aufgrund von Beweisen erfolgen. Ist es dann nach Ihren Erfahrungen so, dass die Eltern allein aufgrund des polizeilichen Vernehmungsprotokolls zur Zahlung verurteilt werden?
So weit erst mal
Dr. Till Steffen