Frage an Till Steffen von Jule T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Steffen,
Ihre Antworten hinsichtlich der Freilaufflächen für Hunde am Rahweg ist deckungsgleich mit dem, was sich Hundehalter, die Zeit und Geld in den sog. Hundeführerschein investiert haben, seit Jahren anhören müssen.
Geht es wirklich um einen Interessenausgleich der verschiedenen Parknutzer, wenn verantwortungsbewusste Hundehalter, die mit einer Prüfung nachgewiesen haben, dass von ihrem Hund keinerlei Belästigung oder Gefährdung ausgeht, in ihrer Freizeit eingeschränkt werden? Oder ist es vielmehr so, dass die Hundehalter der Willkür der Bezirkspolitiker ausgeliefert sind? Das Beispiel Wilhelmsburg verdeutlicht, dass es eben nicht um die örtlichen Begebenheiten geht. Wie anders kann es sein, dass die Grünanlagen von Wilhelmsburg, als sie noch zum Bezirk Harburg gehörten, für leinenbefreite Hunde freigegeben waren und dies nach der Bezirksreform wieder vom Bezirk Mitte rückgängig gemacht wurde?
Sind Sie nicht auch der Meinung, dass geprüfte Hunde wünschenswert sind und, dass sich schon allein deshalb nicht einzelne Bezirke weigern dürfen, dem erfolgreichen Beispiel von Wandsbek, Harburg und Nord zu folgen? Sind nicht geprüfte Hunde im Interesse der Gefahrenprävention und des Tierschutzes der bessere Weg, als gesetzestreue Bürger, die sich für ein Leben mit Hund entschieden haben, für etwas in Sippenhaft zu nehmen, dass mit damaliger Hundeverordnung hätte verhindert werden können?
Da jahrelange Gespräche mit Bezirkspolitikern in den einzelnen Bezirken zu keinem Ergebnis geführt haben, frage ich Sie, ob Sie einer Änderung der Grünanlagenverordnung zustimmen würden, um die dort verankerte Leinenregelung zugunsten einer Leinenbefreiungen nach § 9 HHG auch in Grünlagen zu ändern?
Hundefreundliche Grüße
Jule Thumser
Liebe Frau Thumser,
das pauschale Ja oder Nein zu Ihrer Frage, kann ich Ihnen leider nicht geben, da (wie bereits erwähnt) in Bezug auf die Leinenpflicht viele verschiedene Interessen berücksichtigt werden müssen. Ich weiß, die GAL wird Sie jetzt enttäuschen, aber eine Änderung der Grünanlagenordnung für eine Leinenbefreiung von Hunden ist derzeit nicht auf unserer Agenda. Die Bürgerschaft hat sich sowohl bei der Einführung, als auch bei der Evaluierung 2008 ausführlich mit dem Hundegesetz beschäftigt.
Es tut mir sehr leid, aber die GAL sieht diesbezüglich momentan keinen Änderungsbedarf. Ihre Einwände haben mich aber dazu veranlasst, Ihre Anregungen an die zuständige Stelle in der GAL-Bürgerschaftsfraktion weiterzugeben, damit dort der Sachverhalt nochmal geprüft und ggf. neu bewertet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Till Steffen