Frage an Till Steffen von Bianca W. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Steffen,
zuerst einmal vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen. Einen Bereich meiner frage, den rechtlichen Teil, haben sie übersehen. Da dies ihr Fachgebiet ist, möchte ich diesen Teil über Studiengebühren noch einmal stellen:
Können sie mir kurz erläutern, worüber sich der gesetzlich gerechtfertigte Anspruch auf Studiengebühren herleitet?
Insbesondere da in den sozialen Rechten die Bundesgesetz seit Jahrzehnten sind, der unentgeltliche Zugang zu den Hochschulen festgeschrieben wird. Diese Gesetze sollten über das Grundgesetz Artikel 25 doch über konkurierenden Ländergesetzen stehen?
Gruß B. Wendt...
Sehr geehrte Frau Wendt,
der gesetzliche Anspruch aus den Studiengebühren ergibt sich aus dem entsprechenden Landesgesetz. Gegen dieses Gesetz sind vielfache Klagen geführt worden, in denen Ihre Argumentation angeführt worden war. Diese Klagen konnten sich aber vor Gericht nicht durchsetzen. Zwar ist mir nicht bekannt, dass eins der Verfahren bis zum Bundesverfassungsgericht geführt worden wäre. Der Umstand, dass die unteren Instanzen sich aber nicht haben beeindrucken lassen, spricht aber eher dafür, dass das Argument im Ergebnis nicht durchgreift.
Aber unabhängig von der rechtlichen Debatte bleibe ich der Meinung, dass Studiengebühren am besten abgeschafft werden sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Till Steffen