Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer Fahrradtour
Till Steffen
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Christine und Karsten A. •

Frage an Till Steffen von Christine und Karsten A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr.Steffen,

erstmal vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Leider stellt uns Ihre Antwort noch nicht ganz zufrieden.
Im Übrigen begrüßen wir das Hundegesetz, da wir wissen, dass es unter den Hundebesitzern auch "schwarze Schafe" gibt.
Wir meinen nur, dass das Hundegesetz für alle Bezirke gleich umgesetzt werden sollte.
Warum funktioniert z.B. im Hamburger Stadtpark eine Regelung für von der Anleinpflicht befreiten Hunde, indem dort diese Hunde auch die Wege benutzen dürfen ohne dass der BOD "Strafzettel" verteilt, für Hundebesitzer mit Führerschein. Diese Regelung könnte durchaus auch in der Parkanlage Rahweg umgesetzt werden. Aber vielleicht ist der zuständige "Bezirks-Beamte" ein "Hundehasser"....
Jedenfalls bringt uns hier der Hundeführerschein leider keinen Vorteil gegenüber den Hundehaltern, die keinen Hundeführerschein erworben haben, finden Sie das richtig? Erst wird man angehalten einen Hundeführerschein zu machen und dann kann jeder einzelne Bezirk die Leute mit Strafzettel belegen wie sie wollen. Wenn das ihre Auffassung von Demokratie ist, unsere jedenfalls nicht.
Wer sagt uns, das es Rechtens ist, wenn die Verwaltung der Meinung ist hier liegt kein Handlungsbedarf vor, eine Umfrage in Hamburg hat es ja nicht gegeben. Wir sprechen hier auch nicht von mehr Auslauffläche für die Hunde, sondern über die Benutzung der Wege in der Parkanlage "wenn man einen Hundeführerschein erworben hat". Der Erwerb des Führerscheins macht doch so wohl keinen Sinn, oder?
Da sie die Beißvorfälle ansprachen: Das finden wir natürlich auch nicht schön, aber sind diese denn auch in der Parkanlage Rahweg gewesen? Und sind darunter denn viele mit Hundeführerschein?

Ihre Meinung ist mir wichtig.
Danke im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

Familie Aldram

Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer Fahrradtour
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Familie Aldram,

ich kann Ihren persönlichen Unmut über die verschiedenen Regelungen der einzelnen Bezirke verstehen. Jedoch haben bei uns in Hamburg die Bezirke nun mal Entscheidungshoheit ihre Grünflächen betreffend, so dass es zu unterschiedlichen Bestimmungen kommt. In Eimsbüttel gab es wohl hinsichtlich der Anleinpflicht für Hunde in öffentlichen Grünanlagen für weitere Differenzierungsmöglichkeiten kein Bedarf.

Und noch ein Wort zur Statistik: Leider habe ich keinen Zugriff auf die detaillierte Auswertung der Statistik, so dass ich diese Fragen nicht beantworten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Till Steffen

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